Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit ab Januar 2023 - Niedersachsen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) § 5 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (im Krankheitsfall eine Mitteilungs- und Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin. Beschäftigte sind damit im Krankheitsfall verpflichtet, dem/die Arbeitgeber*in seine/ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. In bestimmten Fällen bedarf es der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Ab dem 1. Januar 2023 sieht das EntgFG § 5 nur noch eine Verpflichtung des/die Arbeitnehmer*in vor, die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer feststellen und sich selbst eine ärztliche Bescheinigung aushändigen zu lassen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) muss sich der/die Arbeitgeber*in bei den Krankenkasse abrufen. Im Rahmen des Prüfverfahrens zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie...
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