Selbstauskunft von Mietinteressenten
Ein heikles Thema, bei dem in der Praxis wohl noch Optimierungsbedarf besteht. Mieten und Wohnen (Wohnungswirtschaft) Der Wunsch eines Vermieters, eine Immobilie an möglichst vertrauenswürdige und solvente Personen zu vermieten, ist verständlich. Gleichzeitig möchte ein Vermieter auch wenig Mieterwechsel und Leerstand haben. Was liegt also näher, als den „Bewerbungsprozess“ für eine Wohnung an einem Makler abzugeben. Erfahrene Makler können den Bewerbungsprozess so gestalten, dass Informationen, welche von den Mietinteressenten abgefragt werden, mit denen sich Solvenz, Vertrauenswürdigkeit und dauerhaftes Mietinteresse abschätzen lässt. Allerdings müssen Makler die Rechte der Mietinteressenten bei Selbstauskünften beachten. Hierzu muss der Makler sich auf jeden Fall mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auseinandersetzen. Jedem wird klar sein, dass ein Makler und der Vermieter ein berechtigtes...
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