Dienstliche E-Mails an private Adressen weiterleiten?
Möglicherweise haben Sie, wie viele anderen auch, schon mal eine dienstliche E-Mail an Ihre private E-Mail-Adresse weitergeleitet. Der Grund für diese Weiterleitung ist nicht weiter wichtig. Vielmehr ist es wichtig zu wissen das dieses als schweren Vertrauensbruch gewertet wird und eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigt. So entschied das OLG München (Az. 7 U 351/23 e) kürzlich: Ein Vorstandsmitglied, das über längere Zeit vertrauliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse schickte, verstieß trotz der offenen Weiterleitung im CC gegen die DS-GVO und handelte damit rechtswidrig. Verstoß gegen die DS-GVO und Vertrauensbruch Obwohl das Vorstandsmitglied seine private E-Mail-Adresse sichtbar in den CC gesetzt hatte, und somit den Eindruck erwecken könnte, dass er im guten Glauben handelte, bewertete das Gericht dieses...
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