„IST DAS DS-GVO KONFORM?“
ist nicht die richtige Frage!
Die richtige Frage lautet:
„Wie müssen wir das Organisieren, damit es im Einklang mit der DS-GVO steht?“
Als Datenschutz-Auditor, -Berater und betrieblicher Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie bei der gesetzeskonformen Erstellung Ihrer Datenschutz-Organisation und stehe für die nachfolgenden Zielgruppen zur Verfügung.
B2B- und B2C-Unternehmen im Bereich
Handwerk,
Produzierendes Gewerbe,
Diensleistungsgewerbe sowie
Freiberufler und Freelancer.
Innerhalb dieser Zielgruppen richte ich mich vor allem, aber nicht ausschließlich, an Existenzgründer / Jungunternehmer (Start-Ups).
Meine Zielgebiete sind: Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne außerhalb diese Zielgebiete und Zielgruppen zu Verfügung
Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit setze ich die Möglichkeiten der Online-Konferenzen / des Web-Meetings ein.
Wenn Sie mehr über mich erfahren möchten, klicken Sie bitte hier
Die Herausforderung
Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann, vorallen bei Kleinstunternehmen und Existenzgründer im Handel und Handwerk, nicht erwartet werden das sie über ausreichende Kenntnisse und Anforderungen der Vorschriften und Gesetze zur Implementierung einer Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (TÜV) biete ich für Freiberufler, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine und Non-Profit-Organisationen fachkündige und pragmatische Hilfe bei der Umsetzung der DS-GVO und weitere datenschutzrechtliche Vorgaben.
Mit meiner Hilfe und das Datenschutz-Management-System DPM-Online sind Sie, auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, fein raus!
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Vorschrift, die einheitlich und verbindlich in der ganzen Europäischen Union (EU) gilt. Die DS-GVO regelt, wie Unternehmer und Behörden mit personenbezogenen Daten ihrer Websitebesucher, Kunden und/oder Nutzer sowie Mitarbeiter umgehen sollen. Neben der DS-GVO gelten in Deutschland weitere Datenschutz-Gesetze wie z.B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist und weitestgehend an die sog. E-Privacy-Richtlinie angepasst wurde.
Unternehmer müssen nicht nur auf der Website dafür sorgen, dass Sie – etwa durch eine Datenschutzerklärung – DS-GVO-Konform sind. Genauso wichtig ist das unternehmensintern, durch datenschutzrechtlich korrekte Abläufe und Prozesse, die Verordnung eingehalten und dokumentiert wird. Unternehmer, die die DS-GVO ignorieren oder nur teilweise umsetzen, müssen sich auf hohe Bußgelder einstellen.
Die Umsetzung der DS-GVO bei Freiberufler, kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Organisationen sowie Vereine ist mit DPM-Online kein Hexenwerk.
Ihr Unternehmen ist sofort nach der Installation von das Datenschutz-Management-System DPM-Online auf Ihrem Webserver zu 75% DS-GVO-Konform!
Wer soll oder kann Sie bei den restlichen 25% unterstützen?
Oftmals sind die wenigen Bürokräfte bis über beide Ohren ausgelastet, die Geschäftsleitung hat erst recht keine Zeit, sich darum zu kümmern. Die Handwerksinnungen und Handelskammern bieten zwar viele wertvolle Hilfestellungen an, die Arbeit der praktischen Umsetzung aber bleibt. So wird Datenschutz in erster Linie als lästige Pflicht empfunden.
Deshalb mein Vorschlag
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und…
… überlassen Sie mir die lästige Pflicht!
Mein Angebot für …..
DS-GVO Beratung und Assistenz
Datenschutzbezogene Beratung und Assistenz in allen Belangen der DS-GVO, des BDSG und TTDSG
(Stundensatz € 95,-) Prüfung des Unternehmens auf Konformität mit den Datenschutzgesetze
(€ 450,-) Unterstützung bei der Prüfung der Verträge mit Auftragsverarbeiter
(Prüfung eines AV-Vertrages € 125,-) Unterstützung bei der Prüfung DS-GVO-Konformität des Webservers und Website
(Pro Server und Website € 75,-) Unterstützung bei der Prüfung der technische und organisatorische Maßnahmen
(Stundensatz € 95,-) Unterstützung bei der Prüfung des Verarbeitungsverzeichnisses
(Stundensatz € 95,-)
Ist ihr Anliegen nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit;
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person;
- eine besondere Kategorie;
verarbeiten ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.
Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!
Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu mussen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Bei der Einrichtung und Pflege des Datenschutz-Management-Systems bin ich gerne behilflich.
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten und fachkundigen Datenschutzexperte suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
DS-GVO Time-Service
Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO Art. 39
(wenn erforderlich) Datenschutzbezogene Beratung und Assistenz in allen Belangen der DS-GVO, des BDSG und TTDSG
(24 Stunden / Jahr) Mitwirkung bei der Erarbeitung eines Datensicherheitskonzepts
Unterstützung bei der periodische Prüfung der Auftragsverarbeiter
(Geprüft werden bis zu 2 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 95,-) Mitwirkung bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
(Mitglied des DSFA-Teams) Datenschutzrelevante Kommunikation nach extern
Erstellung des jährlichen Datenschutzberichts
Entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, wenn 20 oder mehr Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei zählt nicht die Zahl der bereitgestellten Arbeitsplätze, sondern die der beschäftigte Personen (inkl. der interne betrieblicher Datenschutzbeauftragter).
Grundsätzlich sind sämtliche Personen, unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten etc, die mit der automatisierte Verarbeitung beschäftigt sind, zu berücksichtigen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen noch keine Prüfung der Notwendigkeit einer Einstellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn ein Kleinunternehmen kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellen muss, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Bei der Einrichtung und Pflege des Datenschutz-Management-Systems bin ich gerne behilflich.
Über mich:
Neben einer modernen Denkweise verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen, Fachkunde sowie Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz und IT-Security. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK-Zertifiziert) bin ich für Sie da und sorge gemeinsam mit Ihnen für Rechtssicherheit und DS-GVO Compliance!
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten und fachkundigen Datenschutzexperte suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
DS-GVO Full-Service - Inklusive zertifiziertem Datenschutzbeauftragten
Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO Art. 39
Datenschutzbezogene Beratung und Assistenz in allen Belangen der DS-GVO, des BDSG und TTDSG
(80 Stunden / Jahr) Mitwirkung bei der Erarbeitung eines Datensicherheitskonzepts
Pflege des Datenschutz Management Systems
Unterstützung bei der periodische Prüfung der Auftragsverarbeiter
(Geprüft werden bis zu 5 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 95,-) Mitwirkung bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
(Mitglied des DSFA-Teams) Datenschutzrelevante Kommunikation nach extern
Erstellung des jährlichen Datenschutzberichts
Mittelgroße Unternehmen beschäftigen oftmals 20 oder mehr Mitarbeiter welche regelmäßig personenbezogenen Daten automatisiert verarbeiten. Hier ist das Bundesdatenschutzgesetz eindeutig und fordert die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Hierbei ist es unerheblich ob der Datenschutzbeauftragter ein interner Mitarbeiter oder eine extern beauftragte Person ist.
Falls ein Unternehmen in dieser Größe noch keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, ist die Geschäftsführung persönlich haftbar und müssen sich auf hohe Bußgelder einstellen.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Unternehmen in dieser Größe müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen und für eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften sorge tragen. Weil die Verarbeitungen der personenbezogenen daten, aber auch die Datenschutzgesetze vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Bei der Einrichtung und Pflege des Datenschutz-Management-Systems bin ich gerne behilflich.
Über mich:
Neben einer modernen Denkweise verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen, Fachkunde sowie Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz und IT-Security. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK-Zertifiziert) bin ich für Sie da und sorge gemeinsam mit Ihnen für Rechtssicherheit und DS-GVO Compliance!
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten und fachkundigen Datenschutzexperte suchen ....
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dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.