Mein Ziel ......

Die vollständige Umsetzung der DS-GVO in Ihrem Unternehmen.

Dieses Ziel erreiche ich durch eine fundierte Datenschutzberatung nach DS-GVO/BDSG und professionelle, effektive und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Wie ich mein Ziel erreiche?

Können Sie hier lesen

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.

Gerne biete ich Ihnen ein online Erstgespräch via MS Teams oder Zoom an, in dem wir Ihre individuellen Anforderungen und Fragen zum Thema Datenschutz besprechen können.

Vereinbaren Sie jetzt ein online Erstgespräch

Beratung und Assistenz

Geschäftsführer und Verantwortliche kleiner Unternehmen, Unternehmensgründer und Vereine wissen oft nicht, wie sie die umfangreiche Anforderungen der DS-GVO und BDSG in der Praxis umsetzen sollen.


Meine Leistungsangebote

Der Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe

Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen sind besonders schutzbedürftig. Zu beachten sind deshalb nicht nur die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch ....

Lesen Sie bitte hier weiter

„IST DAS DS-GVO KONFORM?“

ist nicht die richtige Frage!

 

Die richtige Frage lautet:

„Wie müssen wir das Organisieren, damit es im Einklang mit der DS-GVO steht?“

 

 

Als Datenschutz-Auditor, -Berater und betrieblicher Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie bei der gesetzeskonformen Erstellung Ihrer Datenschutz-Organisation und stehe für die nachfolgenden Zielgruppen zur Verfügung.

 

B2B- und B2C-Unternehmen im Bereich

Innerhalb dieser Zielgruppen richte ich mich vor allem, aber nicht ausschließlich, an Existenzgründer / Jungunternehmer (Start-Ups).

 

Meine Zielgebiete sind: Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne außerhalb diese Zielgebiete und Zielgruppen zu Verfügung

 

Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit setze ich die Möglichkeiten der Online-Konferenzen / des Web-Meetings ein.

 

Wenn Sie mehr über mich erfahren möchten, klicken Sie bitte hier

 


 

Meine Angebote …..

 

Beratung und Assistenz
Basic-Service
Basic-Plus-Service
Full-Service
Beratung und Assistenz

 

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

 



Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;

- mit einer gewissen Regelmäßigkeit,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person,
- eine besondere Kategorie,

 

verarbeiten, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.

 

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

 

Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter und -auditor (TÜV) kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.  

Dokumentations- und Nachweispflichten

Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine  DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online,eine Grundvoraussetzung.

Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.

 

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperte suchen ....  

 

dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

Basic-Service

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die nicht der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.

Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.

Meine Leistungen:


Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

 



Entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst dann zur Pflicht, wenn 20 oder mehr Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei zählt nicht die Zahl der bereitgestellten Arbeitsplätze, sondern die der beschäftigte Personen (inkl. der interne betrieblicher Datenschutzbeauftragter).


Grundsätzlich sind dabei sämtliche Personen, unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten etc, die mit der automatisierte Verarbeitung beschäftigt sind, zu berücksichtigen.

Nach der DS-GVO Art. 37 ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unumgänglich wenn:

 

besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden.

oder

die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt. 

(In beide Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch zu führen.)

 

Dokumentations- und Nachweispflichten

Auch wenn ein Kleinunternehmen kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellen muss, ist eine  DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.


Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.


Über mich:

Neben einer modernen Denkweise verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen, Fachkunde sowie Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz und IT-Security. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK-Zertifiziert) und -auditor (TÜV-Zertifiziert) bin ich für Sie da und sorge gemeinsam mit Ihnen für Rechtssicherheit und DS-GVO Compliance!

 

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperten suchen ....  

 

dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

Basic-Plus-Service

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.

Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.

Meine Leistungen:

Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39)

 

Zusätzliche Leistungen:

 

€ 170,-/Monat

Vertragslaufzeit:

12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Monatlich kündbar nach 12 Monate

Optional:

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

 



Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;

- mit einer gewissen Regelmäßigkeit;
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person;
- eine besondere Kategorie;

verarbeiten ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu mussen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.  

Dokumentations- und Nachweispflichten

Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine  DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.


Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.

Bei der Einrichtung und Pflege des Datenschutz-Management-Systems bin ich gerne behilflich.


 

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten und fachkundigen Datenschutzexperte suchen ....  

 

dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

Full-Service

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.

Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.

Meine Leistungen:

Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39)

 

Zusätzliche Leistungen:

 

€ 450,-/Monat

Vertragslaufzeit:

12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Monatlich kündbar nach 12 Monate

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

 



Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;

- mit einer gewissen Regelmäßigkeit;
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person;
- eine besondere Kategorie;

verarbeiten ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.  

Dokumentations- und Nachweispflichten

Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine  DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.


Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.

Bei der Einrichtung und Pflege des Datenschutz-Management-Systems bin ich gerne behilflich.


 

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten und fachkundigen Datenschutzexperte suchen ....  

 

dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.

 

Die Herausforderung

 

Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.

 

Von den Verantwortlichen kann, vor allem bei Kleinstunternehmen und Existenzgründer im Handel und Handwerk, nicht erwartet werden das sie über ausreichende Kenntnisse und Anforderungen der Vorschriften und Gesetze zur Implementierung einer Datenschutzorganisation verfügen.

 

Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (TÜV) biete ich für Freiberufler, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine und Non-Profit-Organisationen fachkündige und pragmatische Hilfe bei der Umsetzung der DS-GVO und weitere datenschutzrechtliche Vorgaben.

 


 

Mit meiner Hilfe und das Datenschutz-Management-System DPM-Online sind Sie, auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, fein raus!

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Vorschrift, die einheitlich und verbindlich in der ganzen Europäischen Union (EU) gilt. Die DS-GVO regelt, wie Unternehmer und Behörden mit personenbezogenen Daten ihrer Websitebesucher, Kunden und/oder Nutzer sowie Mitarbeiter umgehen sollen. Neben der DS-GVO gelten in Deutschland weitere Datenschutz-Gesetze wie z.B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist und weitestgehend an die sog. E-Privacy-Richtlinie angepasst wurde.

 

Unternehmer müssen nicht nur auf der Website dafür sorgen, dass Sie – etwa durch eine Datenschutzerklärung – DS-GVO-Konform sind. Genauso wichtig ist das unternehmensintern, durch datenschutzrechtlich korrekte Abläufe und Prozesse, die Verordnung eingehalten und dokumentiert wird. Unternehmer, die die DS-GVO ignorieren oder nur teilweise umsetzen, müssen sich auf hohe Bußgelder einstellen.

 

 

Die Umsetzung der DS-GVO bei Freiberufler, kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Organisationen sowie Vereine ist mit DPM-Online kein Hexenwerk.

 

DPM Online Datenschutz Management System

 

Ihr Unternehmen ist sofort nach der Installation von das Datenschutz-Management-System DPM-Online auf Ihrem Webserver zu 75% DS-GVO-Konform!

 

Wer soll oder kann Sie bei den restlichen 25% unterstützen?

Oftmals sind die wenigen Bürokräfte bis über beide Ohren ausgelastet, die Geschäftsleitung hat erst recht keine Zeit, sich darum zu kümmern. Die Handwerksinnungen und Handelskammern bieten zwar viele wertvolle Hilfestellungen an, die Arbeit der praktischen Umsetzung aber bleibt. So wird Datenschutz in erster Linie als lästige Pflicht empfunden.

 

Deshalb mein Vorschlag

 

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und…

… überlassen Sie mir die lästige Pflicht!

DS-GVO Nachrichten

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich! Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde am 2. Juli 2023 mit den Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)...

Weiterlesen

Regelungen zur Telearbeit

Neue Regelungen zur Telearbeit (Remote IT-gestützte Arbeit) aus dem Ausland 01.07.2023 In einem neuen...

Weiterlesen

Informationen zum EU-US-Datenschutzabkommen

Unternehmen, die zukünftig Daten aus der EU an US-Unternehmen übertragen wollen, müssen vorab prüfen,...

Weiterlesen

Angemessenheitsbeschluss für die USA

Das Datenschutzabkommen zwischen der EU und der USA Update 17.07.2023 Die Website https://www.dataprivacyframework.gov/s/ ist...

Weiterlesen

Neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und der USA

Neues EU-US-Datenschutzabkommen am 10. Juli 2023 in Kraft getreten Drei Jahren wurde um ein...

Weiterlesen

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG

Warum braucht der Arbeitgeber eigentlich die Geburtsurkunden der Kinder? Viele Arbeitgeber verlangen wegen das...

Weiterlesen

Auditierung von Managementsystemen

ISO 19011 - Leitlinie für die Durchführung von Audits Die ISO 19011 ist eine...

Weiterlesen

Was ist ein Managementsystem?

  Ein Managementsystem ist ein strukturiertes Rahmenwerk, das von Organisationen verwendet wird, um ihre...

Weiterlesen
Weitere Nachrichten

Haben Sie auch Mut zur Lücke?

Hand aufs Herz: Wie gut ist die DS-GVO in Ihrem Unternehmen oder Verein umgesetzt? Viele Unternehmer und Vereinsvorstände sind immer noch ratlos, wie sie das komplexe Regelwerk in die Praxis umsetzen sollen.

 

Viele Unternehmer haben schon oft von der DS-GVO gehört, es aber nie so richtig angepackt. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass manchen nie richtig klar war, um was es im Kern geht. Dazu kommt das die DSGVO auch viele Facetten hat, von denen nicht jeder Unternehmer betroffen ist. Aus dieser Unkenntnis heraus wollten sich sicher einige von ihnen nicht damit beschäftigen.

 

Viele haben sicher auch „Mut zur Lücke“ und hoffen durch eine halbherzigen Umsetzung der Richtlinien mit einer Verwarnung davonzukommen.

 

Gemeinsam mit Ihnen nehme ich die Anpassung der datenschutzrechtlichen Prozesse an die DS-GVO vor.

Werfen Sie doch einen Blick in mein Leistungsspektrum und sprechen Sie mich bei Interesse an.

DSB as a Service

Datenschutzberatung und -assistenz – einfach, effizient und günstig

 

Stellen Sie sicher, dass ihr Unternehmen die strengen und komplexen rechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erfüllt.

 


 


Rückrufanfrage
nur numerisch - keine Sonderzeichen - keine Leerzeichen

Dieses Angebot gilt für Unternehmen und Vereine in den Landkreisen Rotenburg (Wümme), Stade, Harburg, Heidekreis, Verden, Osterholz, Cuxhaven sowie die Bundesländer Hamburg und Bremen.

 

Preise zzgl. USt. bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Zusätzliche Beratungs- und Assistenzstunden 95,- €.
Weitere Angebote auf Anfrage.

Eigener Mitarbeiter oder externer Datenschutzbeauftragter?

Ist die Umsetzung der DS-GVO auch für Sie eine große Herausforderung oder haben Sie eine spezielle Aufgabenstellung im Bereich Datenschutz? Kein Problem, ich unterstütze Sie auch gerne zeitlich begrenzt.

Gemeinsam erarbeiten wir eine effiziente und benutzerfreundliche Lösung mit passendem und kalkulierbarem Aufwand.

Datenschutzberatung Bremen

Bereits vor Einzug der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) waren alle Unternehmen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gesetzlich verpflichtet den Datenschutz zu beachten und geeignete Maßnahmen für die Einhaltung des BDSG zu treffen. Die DS-GVO legt Unternehmer umfangreiche Pflichten, wie z.B. Meldepflichten, Rechenschaftspflichten, Sicherstellung der Datensicherheit und Umsetzung von Betroffenenrechten auf. Durch die DS-GVO werden gleichzeitig die Verbraucherrechte gestärkt.

 

Um Ihr Unternehmen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg fit für die DS-GVO zu machen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ständig im Blick zu haben, bedarf es viel Zeit und Arbeit. Selbstverständlich möchten Sie diese Dinge lieber in Ihr Kerngeschäft investieren.

 

Als IHK geprüfter betrieblicher Datenschutzbeauftragter unterstützte ich Sie bei alle Fragen zum Datenschutz und IT-Sicherheit auf Grundlage der DS-GVO und setze ……

 

lesen Sie bitte hier weiter

 

 

Während Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern

… übernehme ich die lästige Pflicht!

Eigener Mitarbeiter oder externer Datenschutzbeauftragter?

Unternehmen dürfen einen Datenschutzbeauftragten, intern oder extern, bestellen. Was ist die bessere Wahl?

 

 

Die Regelungen der DS-GVO betreffen alle Unternehmen und Vereine, das personenbezogene Daten in irgend eine Weise verarbeitet oder speichert.

Unternehmer und Auftragsverarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Der Datenschutzbeauftragte muss eine hohe Fachkompetenz haben und über ausreichende Ressourcen verfügen, um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Besonders wichtig ist das der DSB auch unabhängig von anderen Bereichen des Unternehmens oder der Organisation agieren kann, um eine objektive Beratung und Überwachung gewährleisten zu können.

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) kann aber auch auf freiwilliger Basis bestellt werden.

 

 

Externer DSB Interner DSB
Geringe Kosten

Die interne Lösung hat den (oft vermeintlichen) Vorteil der geringere Kosten.

 

Mein Versprechen:
Ich erstelle ein maßgescheidertes Datenschutzkonzept in weniger als 4 Wochen zu transparenten Kosten!

 

Senden Sie jetzt eine eine Rückrufanfrage

Bekannt im Unternehmen
Der Mitarbeiter kennt die internen Unternehmensstrukturen, Abläufe und Mitarbeiter bereits.
Vertrauen bereits erworben
Da der Mitarbeiter auch mit sensible Betriebsinternas in Berührung kommt muss dieser das Vertrauen vom Unternehmer haben.

Da er aber auch der Ansprechpartner für die Mitarbeiter ist, muss er auch deren Vertrauen haben.

Fachlicher Expertise im Bereich Datenschutz

Der externe Datenschutzbeauftragte hat in der Regel schon mehrere Unternehmen betreut. Somit wird er wissen welche Schritte in welcher Reihenfolge notwendig sind. Auch wird er die Prioritäten kennen und diese für das Unternehmen klar erkennbar machen.

Die Mitarbeiter werden die mögliche Verbesserungen sofort erkennen und verstehen, worauf der Datenschutz abzielt. Sie werden somit bestmöglich eingebunden und wissen, dass sie sich mit ihren Fragen jederzeit an einen Experten wenden können.

Juristische und technische Kompetenz

Von einem externe Datenschutzbeauftragter kann man erwarten das sein juristische und technische Kompetenz außer frage stehen. Dies sollte er natürlich auch nachweisen können.

Mit seinem theoretischen Wissen der DS-GVO und praktische Erfahrungen in der Umsetzung ist sein Rat gefragt und wird bei den Entscheidungen berücksichtigt.

Der externe Datenschutzbeauftragter sollte lösungsorientiert und pragmatisch sein. Ein gutes und sachliches Verhältnis sowohl zur Geschäftsführung, als auch zum Abteilungsmanagement, als auch zu den Beschäftigten aufzubauen

Prophet im eigenen Land

Als „Fremder“ im Unternehmen hat der externer Datenschutzbeauftragter den Vorteil optimal zwischen den (manchmal divergierenden) Interessen van Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln zu können.

Der externe Datenschutzbeauftragte ist dabei nicht der „Prophet im eigenen Land“. Wenn er etwas zu bemängeln hat, dann wird es von den Mitarbeitern häufig nicht als Kritik angesehen, sondern als objektiver Handlungsbedarf.

Große Diskussionen, Zänkerei und Missgunst werden somit vermieden. Es gibt nur Herausforderungen und Lösungen.

Neutral im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte stellt sowohl für Personal als auch für die Geschäftsführung die erste Instanz dar, die bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen kontaktiert wird.

Der Datenschutzbeauftragte hat daher stets eine neutrale Position im Unternehmen einzunehmen. Nur auf dieser Weise werden sowohl die Mitarbeiter als auch die Geschäftsführung ihn als unabhängige Instanz wahrnehmen und sich seiner Unvoreingenommenheit sicher sein können.

Verlässlich und zuverlässig

Dass ein Datenschutzbeauftragte zuverlässig, also verlässlich sein muss steht außer Frage. Er sollte aber auch ohne Interessenkonflikte im Unternehmen agieren können.Dies ist auch der Grund, warum IT-Mitarbeiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und viele weitere interne Positionen als Datenschutzbeauftragter ausscheiden: Sie hätten die Aufgabe, ihr eigenes Agieren zu kontrollieren.

Zuverlässig im Sinne des Gesetzes können nur Personen sein, für die eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter nicht im Widerspruch zu ihrer sonstigen Tätigkeit oder Position im Unternehmen steht.

Durch seine breite Erfahrungen im Umgang mit der DS-GVO, seine praktische Erfahrungen und bei Verhandlungen mit Dritten, wie z.B. Auftragsverarbeitern können Sie sich auf das fundierte Wissen und Können des externen Datenschutzbeauftragten verlassen.

Kostensicherheit und Planungssicherheit

Der externer Datenschutzbeauftragter benötigt neben seiner Bestellung noch einen Dienstleistungsvertrag, auf dessen Grundlage er tätig wird. Dieser Vertrag kann zwischen dem Unternehmen und dem zukünftigen externen Datenschutzbeauftragter frei ausgehandelt werden.

In der Regel enthält der Dienstleistungsvertrag die Aufgaben, die entsprechenden Preise sowie Laufzeiten und Kündigungsfristen. Für den Unternehmer bedeutet dieses eine hohe Planungssicherheit.

Die genaue Gestaltung der Vergütung ist frei. So kann etwa eine monatliche Pauschale entrichtet oder aber nach einzelnen Leistungen oder Projekten bezahlt werden.

DS-GVO Nachrichten


Datenschutz-Dienstleistungen as a Service
pragmatisch, effizient und günstig

Stellen Sie sicher, dass ihr Unternehmen die strengen und komplexen rechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-Neu) erfüllt. Ich helfe Ihnen dabei, Unsicherheit in Ihrem Unternehmen entgegenzuwirken und unterstütze Sie als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter mit einer Analyse Ihrer aktuellen Situation und einer Beratung, mit der Sie Ihrer Verantwortung umfassend gerecht werden. Wählen Sie aus meine Angebote die für Sie geeignete Variante aus. Gerne berate ich Sie dabei.

Folgende Leistungen erwarten Sie mit meine DSB as a Service

DSB Light
€ 85,00/Monat

keine Einrichtungs- oder Startkosten!

no dsbBestellung zum externen Datenschutzbeauftragten

  • Datenschutzbezogene Beratung in allen Belangen der DS-GVO und des BDSG-Neu (8 Stunden / Jahr)
  • Erarbeitung eines Datensicherheitskonzepts
  • Anfertigung des internen Verfahrensverzeichnisses mit jährlicher Aktualisierung
  • Erstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach BDSG-Neu
  • Unterstützung bei Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)
  • Datenschutz-Webinar und Schulungsunterlagen
  • Datenschutzrelevante Kommunikation nach extern
  • Erstellung des jährlichen Datenschutzberichts

DSB Pro
€ 175,00/Monat

keine Einrichtungs- oder Startkosten!

  • Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten inklusive Analyse der aktuellen Datenschutzsituation (vor Ort)
  • Datenschutzbezogene Beratung in allen Belangen der DS-GVO und des BDSG-Neu (24 Stunden / Jahr)
  • Erarbeitung eines Datensicherheitskonzepts
  • Anfertigung des internen Verfahrensverzeichnisses mit jährlicher Aktualisierung
  • Erstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach BDSG-Neu
  • Unterstützung bei Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)
  • Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  • Schulung vor Ort, Datenschutz-Webinar und Schulungsunterlagen
  • Datenschutzrelevante Kommunikation nach extern
  • Erstellung des jährlichen Datenschutzberichts

In gegensatz zu vieler meiner Kollegen hantiere ich bei Jahresverträge ( DSB / DPO as a Service) keine Einrichtungs- oder Set-up -Kosten!

StarDieses Angebot gilt für Unternehmen mit maximal 20 Mitarbeiter in den Landkreisen Rotenburg (Wümme), Stade, Harburg, Heidekreis, Verden, Osterholz, Cuxhaven sowie die Bundesländer Hamburg und Bremen.

Preise zzgl. USt. bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Zusätzliche Beratungsstunden gegen Aufpreis buchbar.
Weitere Angebote auf Anfrage.

[/su_column]

Rückrufanfrage
nur numerisch - keine Sonderzeichen - keine Leerzeichen

[/su_row]

Über mich

Langjährige Erfahrung, professionelle webbasierte Software für die Verwaltung Ihres Datenschutz-Managements sowie Zertifizierungen als betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor sind ein Garant für die Erfüllung der Datenschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen.

Mein Ziel ist es, die Vorgaben der DS-GVO und weitere gesetzliche Anforderungen durch eine fundierte Datenschutzberatung und professionelle effektive und pragmatische Unterstützung in Ihrem Unternehmen umzusetzen, ohne dass es dabei zur Beeinträchtigung des Tagesgeschäfts kommt.

 

Mit Hilfe einer cloudbasierter Videokonferenzdienst wie Microsoft Teams oder Zoom berate und betreue ich Sie persönlich in allen Fragen des Datenschutzes. Ich prüfe, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, installiere mit Ihnen alle DS-GVO notwendigen Prozesse und bin Ihr ständiger Ansprechpartner.

 

Gern begleite ich Sie auch beratend, wenn Sie einen eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten einsetzen möchten.

 

Zur Unterstützung der vielfältigen Aufgaben verwende ich das Datenschutz Management System “DPM-Online”. In einem unverbindlichen Online-Meeting führe ich Sie gerne durch das Datenschutz Management System und zeige dabei die Potenziale für Ihr Unternehmen auf.

 

Als Datenschutz-Auditor, -Berater und externer Datenschutzbeauftragten stehe ich im Raum Norddeutschland zur Verfügung.

 

 


 

Wenn Sie sich noch nicht oder nur geringfügig mit dem Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder Verein befasst haben, dann sollten Sie ….

 

… jetzt handeln und eine Rückrufanfrage senden.