Neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und der USA

DSGVO News

Neues EU-US-Datenschutzabkommen am 10. Juli 2023 in Kraft getreten

Drei Jahren wurde um ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA gerungen. Wie die EU-Kommission am Montag, den 10. Juli 2023, in Brüssel mitteilte ist jetzt eine neue Regelung in Kraft getreten. Diese führt demnach verbindliche Garantien ein, um die zuvor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken auszuräumen. Die USA gewährleisteten nun ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt werden.

Somit ist für viele Unternehmer*innen, Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten endlich ein Ende gekommen an eine lange Zeit von Rechtunsicherheit und das Damoklesschwert eines saftigen Bußgelds.

Mein Fazit vorab

Gut gemeint – schlecht gemacht!

warum das so ist, erkläre ich nachstehend

 

 

Was dürfen US-Geheimdienste?

Seitens der EU-Kommission dürfen US-Geheimdienste nur dann auf die Daten zugreifen dürfen, wenn es notwendig und verhältnismäßig ist. Ein noch einzurichtendes „Gericht zur Überprüfung des Datenschutzes“ soll die Vorgaben auf Einhaltung überprüfen.

Was sagt die EU-Kommission zu diesem Abkommen?

Laut der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, gewährleistet der neue EU-US-Datenschutzrahmen sichere Datenströme und Rechtssicherheit für Europäische und amerikanische Bürger und Unternehmen, Der neue Rechtsrahmen soll regelmäßig überprüft werden, so die EU-Kommission.

Also, alles in bester Ordnung?

auf dem ersten Blick,

Ja, aber……

nicht nur Herr Schrems kritisiert dieses Abkommen.

Einige Kritikpunkte:

  • Wort “verhältnismäßig” (obtainable – erhältlich) hat für ein Amerikaner eine völlig andere Bedeutung als vom EuGH gemeint.
  • Eine Verletzung der Privatsphäre von Nicht-US-Bürgern stellt für die USA-Behörden immer noch kein Problem dar.
  • Die vorgeschriebenen Rechtsbehelfe sind möglicherweise nicht im Einklang mit dem EU-(Datenschutz-) Recht.

Welche Bedeutung hat das Datenschutzabkommen für Europäische Unternehmen?

Endlich wieder eine grundsätzliche Rechtssicherheit, das war der wünsch vieler Unternehmer*innen. Und vorerst ist dies auch wohl so.

Leider ist zu befürchten, dass die nun gefundene Neuregelung erneut von den Gerichten überprüft werden wird/muss. Ein Scheitern des Abkommens vor dem EuGH ist laut Kritikern zu erwarten.

Und als Folge eines Scheiterns vor das EU-Gericht sind vor allem, aber nicht nur, viele kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen wieder am Stand der Dinge von vor dem 10. Juli 2023.

Mein Fazit: 

Wie so oft in der Politik…. 

Gut gemeint – schlecht gemacht!

 Eine echte Reform und verlässliche Rechtssicherheit ist das neue EU-US-Datenschutzabkommen bestimmt nicht.