Angemessenheitsbeschluss für die USA

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Das Datenschutzabkommen zwischen der EU und der USA Update 17.07.2023 Die Website https://www.dataprivacyframework.gov/s/ ist jetzt aktiv und es sind unter URL https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search Unternehmen auffindbar. Verantwortliche müssen prüfen, ob das in den USA ansässige Unternehmen auf dieser Liste auffindbar ist. Erst wenn dies der Fall ist, ist der Angemessenheitsbeschluss eine rechtliche Grundlage für eine Übertragung von personenbezogenen Daten in den USA. Warum das so ist, möchte ich nachstehend erläutern. Wenn man sich diesen Angemessenheitsbeschluss mal näher ansieht und mit vorhergehenden Beschlüssen vergleicht, fällt auf das dieser nicht generell für ein gesamtes Gebiet, wie z.B. den USA, getroffen würde. In diesem besonderen Fall ist der Angemessenheitsbeschluss nur dann gültig, wenn ein in den USA ansässiges Unternehmen sich selbst zertifiziert hat und dieses...

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Neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und der USA

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Neues EU-US-Datenschutzabkommen am 10. Juli 2023 in Kraft getreten Drei Jahren wurde um ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA gerungen. Wie die EU-Kommission am Montag, den 10. Juli 2023, in Brüssel mitteilte ist jetzt eine neue Regelung in Kraft getreten. Diese führt demnach verbindliche Garantien ein, um die zuvor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken auszuräumen. Die USA gewährleisteten nun ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt werden. Somit ist für viele Unternehmer*innen, Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten endlich ein Ende gekommen an eine lange Zeit von Rechtunsicherheit und das Damoklesschwert eines saftigen Bußgelds. Mein Fazit vorab Gut gemeint – schlecht gemacht! warum das so ist, erkläre ich nachstehend    ...

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