EuGH-Urteil zu Cookies

DSGVO News

Wann sind Cookies für eine Webseite unbedingt erforderlich und einwilligungsfrei?

Am 01.Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Internetanbieter die Einwilligung ihrer Nutzer für Cookies nur dann wirksam einholen, wenn der Nutzer aktiv zustimmen kann (Urteil vom 1.10.2019 – C-673/17).

Für rein funktionale Cookies gilt aber weiter

Der EuGH bezieht sich  hier insoweit auf Art. 5 Abs. 3 der „alte“ EU-Cookie-Richtlinie (2002/58/EG) und entschied, dass rein technische Cookies, die der Herstellung der Funktionalität einer Website dienen, noch keine Einwilligung benötigen.

In Art. 5 Abs. 3 heißt es:

„ …. dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachrichtüber ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einem vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst der Informationsgesellschaft zur Verfügung zu stellen“.

Schlussfolgerung

Der Einsatz unbedingt erforderlicher Cookies bedarf keiner Einwilligung der Nutzer.

Es existiert zur Zeit jedoch kein verbindlicher Katalog welche „unbedingt erforderliche“ Cookies hier gemeint werden.

Folgende Cookie-Arten dürften aber darunter fallen:

  • Warenkorb-Cookies eines E-Shops,
  • der Login-Status einer Community und
  • die Sprachauswahl auf einer internationalen Webseite.
  • Cookies, die eine Cookie-Einwilligung speichern.

Beachten sollte man aber unbedingt das….

Cookies für Zwecke des Marketings oder der Erstellung von Statistiken werden jedoch eindeutig als nicht unbedingt erforderlich betrachtet. In diesen Fällen muss eine informierte Einwilligung der Nutzer vor dem Einsatz eingeholt werden.