EuGH-Urteil zu Cookies

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Wann sind Cookies für eine Webseite unbedingt erforderlich und einwilligungsfrei? Am 01.Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Internetanbieter die Einwilligung ihrer Nutzer für Cookies nur dann wirksam einholen, wenn der Nutzer aktiv zustimmen kann (Urteil vom 1.10.2019 – C-673/17). Für rein funktionale Cookies gilt aber weiter Der EuGH bezieht sich  hier insoweit auf Art. 5 Abs. 3 der „alte“ EU-Cookie-Richtlinie (2002/58/EG) und entschied, dass rein technische Cookies, die der Herstellung der Funktionalität einer Website dienen, noch keine Einwilligung benötigen. In Art. 5 Abs. 3 heißt es: „ …. dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachrichtüber ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies...

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Probleme bei der Umsetzung der DS-GVO

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Nach einer Studie der Bitkom zu der im Mai 2018 eingeführten Datenschutzgrundverordnung gibt es bei der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben in deutschen Unternehmen weiter Probleme. Befragung zur Umsetzung der DS-GVO in 500 Firmen  Für die repräsentative Studie wurden die Datenschutzverantwortlichen in rund 500 Firmen mit mindestens 20 Mitarbeitern befragt. Demnach hat Bei insgesamt 67 Prozent der Unternehmen sollen die neuen Vorgaben „in großen Teilen“ umgesetzt worden sein.6 Prozent der Unternehmen sehen sich dagegen erst ganz am Anfang dieses Prozesses,weitere 24 Prozent haben bisher noch nichts unternommen. Umsetzung unmöglich? Viele Unternehmer sehen eine vollständige Umsetzung der DS-GVO allerdings als unmöglich an. Die größten Herausforderungen sehen die Verantwortlichen in der immer noch herrschenden Rechtsunsicherheit und dem schwer abzuschätzenden Aufwand für die Umsetzung der Maßnahmen....

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Neues zum Bußgeldkatalog

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Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Bundesländer (NDSK) hat am 16. Oktober 2019 ihr Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen veröffentlicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veränderungen und Ergänzungen des Konzepts sowie der Praxis der Aufsichtsbehörden aufgrund neuer Erkenntnisse aus den europaweiten Abstimmungen in der Zukunft möglich seien. Da auch dieses Konzept, um die Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und abschreckende Wirkung der Verhängung von Geldbußen sicherzustellen, an den Umsatz eines Unternehmens bei der Bußgeldzumessung anknüpft, bleibt ein Kritikpunkt bestehen, der schon zur modifizierten Version des Konzepts geäußert wurde. Bei größeren Unternehmen wird das Konzept der DSK zur Bußgeldzumessung schnell zu überhöhten Bußgeldern führen, welche dann voraussichtlich vor Gericht landen und dort angepasst werden müssen. Bisher wurden in sechs Bundesländern Bußgelder...

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