Cookies – Opt-in oder Opt-out

DSGVO News

Opt-in oder Opt-out  – Was ist jetzt?

Es ist schon fast ein leidiges Thema, wobei die meisten Webseitenbesucher und Webseiteninhaber schon gar nicht mehr wissen was jetzt Sache ist. Anstatt Klarheit herrscht vielfach Unsicherheit.

Was ist was?

Cookies.
Ein Cookie ist ein kleines Programm welches beim Besuch einer Website auf der Festplatte des Besuchers geladen wird. Ein Cookie ist dabei im Prinzip nichts anderes als eine winzige Textdatei mit Informationen, die es einem Webserver ermöglichen, einen Besucher wiederzuerkennen. Die Verwendungsmöglichkeiten reichen von Onlineshops bis hin zur personalisierten Website.

Für die Funktion der Website notwendige Arten von Cookies sind ohne weiteres zulässig:

  • Login-Session-Cookies,
  • Warenkorb Cookies,
  • Sicherheits-Cookies

Nur für die oben genannte technisch erforderliche Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.

Über die Verwendung alle andere Cookies muss der Webseitenbesucher informiert werden. Dabei führt die Frage nach welchem Verfahren dieses geschehen soll immer wieder zu Diskussionen und Gerichtsverfahren.

Opt-in oder Opt-out  – Was ist was?

 Opt-in
„Opt-in ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren aus dem Permission Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss.“  (Quelle: Wikipedia)

Werden die Cookies erst nach die ausdrückliche Zustimmung des Webseitenbesuchers gesetzt,  dann spricht man von einem Opt-in.

Opt-out
„Opt-out bezeichnet im Permission Marketing ein Verfahren, bei dem Werbung zugesandt wird oder persönliche Daten gespeichert werden, sofern der Betroffene dem nicht aktiv widersprochen hat.“ (Quelle: Wikipedia)

Werden die Cookies bereits vorher gesetzt dann spricht man von einem Opt-out.

Die Diskussion darüber ob die DS-GVO nun zu einem Opt-In oder doch nur einem Opt-Out verpflichtet reißen nicht ab. Dabei findet man in der DS-GVO keine direkte Aussage zu dem Verfahren. Dies sollte nach einem EU-Beschluss (Cookie-Richtline, ABl. 2009/136/EG vom 25.11.2009) auch in Deutschland umgesetzt werden. Dieses ist bis zum heutigen Zeitpunkt (13. Dezember 2019) noch nicht geschehen.

Mittlerweile hat der EuGH mit Urteil vom 1.10.2019 eine Entscheidung getroffen welche die Frage nach dem Verfahren beantwortet. Vermütlich wird der BGH sich zukünftig bei diesbezügliche Fragen nach diesem Urteil richten.

Damit muss jeder Webseitenbetreiber damit rechnen das das Opt-in Verfahren ab sofort erforderlich ist.

Fazit

Der Webseitenbesucher muss seine Zustimmung für die Verwendung von nicht technisch bedingte cookies vorher geben können. Ein bereits vorheriges setzen von Cookies für z.B. Werbe- und /oder Tracking zwecken ist damit nach meiner Ansicht nicht mehr zulässig.

Diesen Artikel habe ich recherchiert und nach meinem Verständnis zusammengefasst. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.