Ohne Hilfe eines Datenschützers
Können sie auf die Hilfe eines Datenschützers verzichten? Die DS-GVO ist eigentlich nichts neues. Viele Vorschriften aus dem alten BDSG findet man auch in diese „neue“ Europäische Gesetzgebung. Geändert hat sich in der neuen Verordnung vor allem die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen. Insbesondere die Rechte der Nutzer werden durch neue Transparenz- und Informationspflichten der datenverarbeitenden Unternehmen gestärkt. Betroffene sollen leichter Zugang zu ihren Daten und der Information über deren Nutzung haben. Außerdem wird das bislang nur gerichtlich konstruierte „Recht auf Vergessenwerden“, also der Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten, nun in Gesetzesform gegossen. Außerdem gilt die DS-GVO auch für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, wenn sich ihre Angebote sich aber an EU-Bürger wenden....
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