Datenschutzrechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

DSGVO News

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat Informationen für Arbeitgeber und Dienstherren zum Umgang mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Datenschützer haben klargestellt, dass der Schutz personenbezogener Daten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Infektion sich nicht entgegenstehen!

Grundsätzlich stellen Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Gesundheitsdaten dar, die nach Artikel 9 der DS-GVO besonders geschützt sind.

Laut §26 Abs. BDSG ist eine Verarbeitung besondere Kategorien personenbezogene Daten, abweichend von den im Artikel 9 Abs.1 der DS-GVO, zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses dann zulässig …..

“wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt.”

Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung kann laut Art. 6 Abs. 1 lit. f (DS-GVO) die Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen herangezogen werden.

Die Identität von infizierter oder unter Infektionsverdacht stehenden Personen darf aber nur offengelegt werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist!

Lesen Sie hier die Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz während der Corona-Pandemie

Quelle: https://www.bfdi.bund.de