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DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
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Datenschutzbeauftragter für kleine und mittlere Unternehmen in Selsingen

Die Gemeinde Selsingen ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Samtgemeinde Selsingen im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen. Die Gemeinde besteht aus dem Kernort Selsingen und den Ortsteilen Eitzte, Granstedt, Haassel, Lavenstedt und Parnewinkel. Die Wirtschaftsstruktur der Samtgemeinde Selsingen ist nicht nur durch die Landwirtschaft geprägt. Vorallem in den letzten Jahren haben sich viele konkurrenzfähige Gewerbe-, Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt und bieten für Kunden ein gutes, breit gefächertes Angebot und für Arbeitnehmer einen ortsnahen Arbeitsplatz. 

Insbesondere die kleine bis mittelständische Unternehmen und Vereine sollten eine praktisch orientierte Datenschutzberatung in Anspruch nehmen, damit sie sicher sein können, gesetzeskonform zu handeln. Als erfahrener Datenschutzbeauftragter aus dem Raum Selsingen erkläre ich Ihnen, warum ein umfassendes Konzept auch für kleine Betriebe und Vereine wichtig ist.

Der Bereich des Datenschutzes in einem Unternehmen ändert sich stetig und erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Auch kleine und mittelständische Unternehmen und Vereine aus den Raum Selsingen, Zeven und Bremervörde unterliegen dabei der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Schließlich sind Lücken im Datenschutz ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Unternehmer. Fehler und Unzulänglichkeiten  können hohe Geldstrafen nach sich ziehen und schaden oft das Image des Unternehmens.

Gerade bei den vielen kleineren Unternehmen und Vereine fehlen oft die benötigten personelle und finanzielle Ressourcen um selbst einen Mitarbeiter/in für den Datenschutz zu stellen. Daher empfiehlt es sich, einen externen und zertifizierten Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Dies spart Zeit, da kein Mitarbeiter geschult und freigestellt werden muss, und hat noch viele weitere Vorteile.

Der Gesetzgeber und Landesaufsichtsbehörden sind sich darüber im Klaren, dass kleinere Betriebe und Vereine vor besondere Herausforderungen bei der Umsetzung der DS-GVO gestellt werden. Aufgrund dessen existieren spezielle Schulungs- und Beratungsangebote, welche den Zugang zur DS-GVO erleichtern sollen. So wurde beispielsweise ein Online-Test vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht entwickelt, mit dem ermittelt wird, ob sich das Unternehmen bereits auf einem guten Weg zur Umsetzung und implementierug der DS-GVO befindet. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen hat ein Fragebogen erstellt, womit geprüft wird wie die hiesige Wirtschaft die neuen Datenschutzregeln umsetzt.

Als zertifizierter und erfahrener Datenschutzbeauftragte verfüge ich dank regelmäßiger Weiterbildungen über die aktuellen Qualifizierung und biete so dem Unternehmen ein Höchstmaß an Sicherheit in allen Bereichen, die die DS-GVO betreffen.

 

Unterstützung erhalten Sie durch mich als (IHK) zertifizierter Datenschutzbeauftragte insbesondere bei folgenden Aufgaben:

  • Entwicklung, Erweiterung und Prüfung von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten;
  • Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems nach der DS-GVO;
  • Beratung von Geschäftsleitung und Mitarbeitervertretung;
  • Beratung und Unterstützung bei der Dokumentationvon Verarbeitungsprozessen (Verarbeitungsverzeichnis);
  • Prüfung der datenschutzrechtlichen Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie z.B. Auftragsverarbeitern;
  • Überprüfung und Optimierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Datensicherheit;
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten für den Datenschutz wie z.B. Verarbeitungsverzeichnis, Vertraulichkeitserklärungen, Auftragsverarbeitung, Richtlinien;
  • Sensibilisierung, Schulung und Unterweisung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen.

Ist die Umsetzung der DS-GVO auch für Sie eine große Herausforderung oder haben Sie eine spezielle Aufgabenstellung im Bereich Datenschutz?

Kein Problem, ich unterstütze Sie auch gern zeitlich begrenzt. Gemeinsam erarbeiten wir eine effiziente und benutzerfreundliche Lösung mit passendem und kalkulierbarem Aufwand.

 

Wenn Sie mehr über mich erfahren möchten, Klicken Sie bitte hier.

 

Hinweis:

Eine Datenschutzberatung durch mich ersetzt nicht die Rechtsberatung, denn auch ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter, der laut DS-GVO eine beratende Funktion hat, ist kein Fachanwalt. Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie mich bitte

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