Unternehmen und Auftragsverarbeiter sind unter unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen / bestellen. Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) kann aber auch auf freiwilliger Basis benannt werden.
Datenschutzbeauftragten – Intern oder Extern
Viele Unternehmen entschließen sich, lieber einen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen als einen vermeintlich teuren externen Datenschutzbeauftragten.
Doch reicht es aus, einen Mitarbeiter nach einem Wochenendkurs in Datenschutz zum Beauftragten für Datenschutz zu ernennen? Und sind externe Beauftragte wirklich teurer oder haben sie vielleicht doch ihre Vorzüge?
Der Datenschutzbeauftragter | Extern | Intern |
Sie haben die Wahl
Grundsätzlich ist es gleichgültig, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter benannt / bestellt wird. Der Vorteil eines internen Datenschutzbeauftragten ist, dass dieser das Unternehmen sowie Geschäftsabläufe und verantwortliche Personen kennt.
Demgegenüber bietet die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten den Vorteil, dass dieser von außen objektiv auf das Unternehmen blicken und so unbefangen den Datenschutz einbringen kann. Außerdem genießt der externen Datenschutzbeauftragten, anders als der interne Datenschutzbeauftragte, keinen besondere Kündigungsschutz. Zudem hat er oftmals mehr Erfahrung und bringt eine größere Fachkunde mit. Diese Vorteile sind im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an die Position des Datenschutzbeauftragten selbst, aber auch wegen der nach der DS-GVO hinzukommenden erforderlichen Nachweis- und Rechenschaftspflichten für Unternehmen nicht zu unterschätzende Faktoren.