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DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
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Datenschutzbezogene Beratung und Assistenz

in allen Belangen der DS-GVO, des BDSG und TTDSG

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Deutschland setzen strenge Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten. Unternehmen und Organisationen, die in der Europäischen Union oder in Deutschland tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie diese Datenschutzgesetze einhalten. Datenschutzbezogene Beratung und Assistenz sind entscheidend, um die Datenschutz-Compliance sicherzustellen.

Hier sind einige Aufgaben und Aktivitäten, die von Datenschutzexperten in diesem Bereich durchgeführt werden sollen:

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Risikobewertung:
Datenschutzexperten können Unternehmen bei der Durchführung von DSFAs unterstützen, um die Risiken der Datenverarbeitung zu bewerten und angemessene Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Datenschutzrichtlinien und -verfahren:
Sie helfen bei der Entwicklung, Aktualisierung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren, die den Anforderungen der DS-GVO, des BDSG und des TTDSG entsprechen.

Datenschutzschulungen:
Datenschutzexperten können Schulungen für Mitarbeiter anbieten, um sicherzustellen, dass diese die Datenschutzbestimmungen verstehen und einhalten.

Datenschutzbeauftragter (DSB):
In vielen Fällen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Datenschutzexperten können als externe DSB fungieren oder Unternehmen bei der Auswahl und Schulung eines internen DSB unterstützen.

Überprüfung der Einwilligung:
Sie können Unternehmen bei der Einholung, Verwaltung und Dokumentation von Einwilligungen zur Datenverarbeitung unterstützen, insbesondere wenn personenbezogene Daten für Marketingzwecke verwendet werden.

Datenschutzprüfungen und Audits:
Datenschutzexperten führen Datenschutzprüfungen und -audits durch, um sicherzustellen, dass die Datenschutzmaßnahmen angemessen und wirksam sind.

Datenschutzrechte der betroffenen Personen:
Sie unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung und Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.

Datenschutzverletzungen und Meldungen:
Bei Datenschutzverletzungen helfen sie bei der Meldung an die Datenschutzbehörde und der Benachrichtigung betroffener Personen, wenn erforderlich.

Internationale Datenübertragung:
Sie beraten Unternehmen in Bezug auf die Übertragung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union und unterstützen bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Datenschutz-Dokumentation:
Datenschutzexperten helfen bei der Erstellung und Aufbewahrung der erforderlichen Datenschutzdokumentation, einschließlich DSFA-Berichten und Datenschutz-Folgenabschätzungen.

 

Fazit

Die Einhaltung der Datenschutzgesetze ist von entscheidender Bedeutung, da Verstöße mit erheblichen Geldstrafen und Reputationsschäden verbunden sein können. Datenschutzexperten können Unternehmen dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen, Datenschutzrisiken zu minimieren und eine umfassende Datenschutz-Compliance zu gewährleisten.

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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