+49 (0)4284 927 838
office@daschub.de
Rückrufanfrage

DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
Menu
  • Startseite
    • Datenschutzleistungen für Ihr Unternehmen
    • Datenschutzberatung Bremen
    • Datenschutzberatung Rotenburg
    • Datenschutzberatung Stade
    • Datenschutzberatung Zeven
    • Beratungsförderung
    • Franz Tertsch – Datenschutzmanagement
  • Zielgruppen
    • Kinder- und Jugendhilfe
      • Bestellpflicht DSB?
    • Das Handwerk
      • Datenschutzorganisation im Kfz-Handwerk
      • Die SHK-Branche und die DS-GVO
    • Industrie / produzierendes Gewerbe
    • DS-GVO Compliance in der Logistik- und Transportbranche
    • Datenschutz im Dienstleistungsgewerbe
    • Touristik, Gastronomie und Freizeitbranche
  • KI-Verordnung
    • Was Unternehmer und Mitarbeiter wissen sollten
    • Umsetzung der KI-Verordnung
    • Förderprogramme zur Umsetzung
    • Anbieter – Einsatzstellen – Betreiber und Empfänger
    • Unterscheidung KI-Modell und KI-System
    • Nicht-hochrisikobehafteten KI-Systemen
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
    • Datenschutzerklärung
      • Datenschutzerklärung Teams
      • Datenschutzerklärung Zoom
    • KI-Erklärung

Prüfung des Verarbeitungsverzeichnisses

Die regelmäßige Prüfung des Verarbeitungsverzeichnisses ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen des Datenschutzmanagements, insbesondere im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

Das Verarbeitungsverzeichnis, auch als Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bezeichnet, ist ein Dokument, das alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten in einer Organisation auflistet. Diese Prüfung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig, transparent und datenschutzkonform erfolgt.

Hier sind einige wichtige Aspekte zur regelmäßigen Prüfung des Verarbeitungsverzeichnisses:

Aktualisierung:
Das Verzeichnis sollte regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass es immer den aktuellen Stand der Datenverarbeitung in der Organisation widerspiegelt. Neue Verarbeitungstätigkeiten müssen hinzugefügt und veraltete Informationen entfernt werden.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit:
Stellen Sie sicher, dass jede Verarbeitungstätigkeit im Verzeichnis eine rechtliche Grundlage gemäß den Datenschutzbestimmungen hat. Dies kann beispielsweise eine Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags oder die Wahrung eines berechtigten Interesses sein.

Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA):
Wenn eine Verarbeitungstätigkeit ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellt, muss eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden. Stellen Sie sicher, dass solche DSFAs dokumentiert und im Verzeichnis vermerkt sind.

Datentransfers:
Prüfen Sie, ob es Datenübermittlungen in Drittländer oder internationale Organisationen gibt und stellen Sie sicher, dass diese den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Sicherheitsmaßnahmen:
Überprüfen Sie, ob angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten implementiert wurden und dokumentieren Sie diese im Verzeichnis.

Informationspflichten:
Stellen Sie sicher, dass alle betroffenen Personen gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO über die Datenverarbeitung informiert werden und dass entsprechende Informationen im Verzeichnis aufgeführt sind.

Aufbewahrung:
Überprüfen Sie, wie lange personenbezogene Daten in Ihrer Organisation gespeichert werden, und dokumentieren Sie die Aufbewahrungsfristen im Verzeichnis.

Dokumentation:
Die Prüfung des Verarbeitungsverzeichnisses sollte umfassend dokumentiert werden, einschließlich der durchgeführten Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

 

Fazit

Die Häufigkeit der Prüfung kann je nach Art und Umfang der Datenverarbeitung variieren, sollte jedoch in regelmäßigen Abständen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Organisation stets datenschutzkonform handelt. Dies ist entscheidend, um hohe Strafen und rechtliche Probleme zu vermeiden, die aus Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen resultieren können.

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

Waldstraße 2, 27446 Anderlingen, Deutschland

Telefon: +49 (0)4284 927 838
E-Mail: office@daschub.de

Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie mich bitte

Copyright © 2019 - 2023 daschub.de All Rights Reserved
Design by WBS&SKT Webdesign - Bilderverzeichnis