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Umsetzung der KI-Verordnung

Dieser Artikel zur Umsetzung der KI-Verordnung (KI-Vo) – AI Act) betrifft ausschließlich die Herausforderungen für Betreiber (Anwender – Nutzer) von KI-Systemen.

Unternehmen, die KI in ihren Prozessen einsetzen müssen ab dem 1. August 2024 sich mit der Ki-Verordnung (KI-Vo – AI-Act) auseinandersetzen.

 

01.08.2024: KI-Verordnung in Kraft getreten

Besonders wichtig:

Geltung der Vorschriften über verbotene KI-Systeme (Beendigung der Nutzung solcher Systeme).

Die ersten Herausforderungen für Betreiber einer KI:

Die KI-Verordnung (AI-Act) legt für den 2. Februar 2025 wichtige Fristen und Anforderungen fest, die insbesondere für Unternehmen und Organisationen gelten, die Generative KI-Modelle wie ChatGPT, LLAMA, Claude oder andere Generative Pretrained AI (GPAI)-Modelle verwenden. Diese Anforderungen betreffen:

Schulung und Qualifikation im Umgang mit KI-Systemen

Unternehmen müssen für den allgemeinen Einsatz von KI-Systemen die KI-Kompetenz  ihres Personals nachweisen.

Relevante Artikeln in der KI-Verordnung:

Artikel 4 stellt allgemeine Prinzipien für den Einsatz von KI auf und legt fest, dass alle Beteiligten, die mit KI-Systemen arbeiten oder diese einsetzen, über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter entsprechend geschult sein müssen, um:

  • Die Funktionsweise und Grenzen des KI-Systems zu verstehen,
  • Die Risiken des KI-Systems einschätzen zu können,
  • Verantwortungsbewusst mit dem KI-System umgehen zu können, um ethische, sichere und rechtskonforme Anwendungen zu gewährleisten.

Dies gilt für alle Arten von KI-Systemen!

Schulung und Qualifikation bei hochrisiko KI-Systemen

Die nachfolgende Artikeln geben ebenfalls hinweise zu den Anforderungen zur Schulung und Qualifikation der Betreiber und seine Mitarbeiter beim Einsatz von hochrisikobehafteten KI-Systemen.

  • Artikel 9 und Erwägungsgrund 65 (Risikomanagement)
  • Artikel 13 und die Erwägungsgründe 66 und 72 (Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Einsatzkräfte)
  • Artikel 14 und die Erwägungsgründe 73 und 66 (Menschliche Aufsichtsbehörden)

 

  • Transparenz,

 

  • Dokumentation,

 

  • Sicherheitsmaßnahmen

 

  • Risikobewertungen

 

Generativen KI-Modellen

Bis zum 2. Februar 2025 müssen Betreiber – Anwender – Nutzer von Generativen KI-Modellen wie ChatGPT, LLAMA und Claude oder andere Generative-Pretrained-AI-Modelle (GPAI) die Transparenzanforderungen der KI-Verordnung erfüllen.

Unternehmen, die diese Modelle verwenden, müssen sicherstellen, dass sie nutzerspezifische Informationen bereitstellen, Datenschutz gewährleisten und potenzielle Risiken überwachen.

Für hochrisikobehaftete Anwendungen sind zusätzliche Sicherheits- und Konformitätsprüfungen erforderlich.

Die Umsetzung dieser Vorgaben bis zum 2.Februar 2025 ist von zentraler Bedeutung, um rechtlichen Sanktionen zu entgehen.

02.02.2025 

KI-Vo – Was zu tun ist

Die KI-Verordnung differenziert nicht nach Unternehmensgröße, sondern richtet sich nach dem Einsatz und den potenziellen Risiken der eingesetzten KI-Systeme.

Die Anforderungen der KI-Verordnung gelten alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Dies bedeutet, dass auch kleine Unternehmer und Betreiber von KI-Systemen alle Pflichten erfüllen müssen – von der Risikobewertung über die Dokumentation und Schulung bis hin zur Sicherstellung der Transparenz und Fairness der eingesetzte KI-Systeme.

Verantwortliche und Entscheider für den Einsatz von KI-Systeme müssen dabei nicht nur die KI-Verordnung, sondern auch die Datenschutz-Grundverordnung beachten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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