Angemessenheitsbeschluss für die USA

DSGVO News

Das Datenschutzabkommen zwischen der EU und der USA Update 17.07.2023 Die Website https://www.dataprivacyframework.gov/s/ ist jetzt aktiv und es sind unter URL https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search Unternehmen auffindbar. Verantwortliche müssen prüfen, ob das in den USA ansässige Unternehmen auf dieser Liste auffindbar ist. Erst wenn dies der Fall ist, ist der Angemessenheitsbeschluss eine rechtliche Grundlage für eine Übertragung von personenbezogenen Daten in den USA. Warum das so ist, möchte ich nachstehend erläutern. Wenn man sich diesen Angemessenheitsbeschluss mal näher ansieht und mit vorhergehenden Beschlüssen vergleicht, fällt auf das dieser nicht generell für ein gesamtes Gebiet, wie z.B. den USA, getroffen würde. In diesem besonderen Fall ist der Angemessenheitsbeschluss nur dann gültig, wenn ein in den USA ansässiges Unternehmen sich selbst zertifiziert hat und dieses...

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