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DS-GVO Beratung und Assistenz

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Personenbezogenen Daten

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und wird in Art. 4 Nr. 1 definiert. Zu den personenbezogenen Daten zählen alle Daten, die eine Person direkt identifizierbar machen.

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse (privat und geschäftlich bei z.B. m.muster@das-unternehmen.de)
  • Telefonnummer
  • Kontodaten/ Kreditkarteninformationen
  • Geburtsdatum
  • Nutzername (wenn er mit dem tatsächlichen Namen oder der Mail-Adresse verknüpft ist)
  • IP-Adresse

Aber auch alle anderen personenbezogenen Daten, die eine indirekte Verknüpfung zu einer Person erlauben zählen zu den personenbezogenen Daten.

Einige Beispiele sind;

  • Kfz-Kennzeichen
  • Standortdaten
  • Online-Kennung (Legitimations-ID)
  • Fotos
  • Video-Aufnahmen
  • Gesundheitsdaten

Nicht zu den personenbezogenen Daten sind Informationen ohne Personenbezug. Der Datenschutz greift also nicht für Angaben über juristische Personen wie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten. Eine geschäftliche E-Mail Adressen wie z.B. info@ oder werkstatt@ sind keine personenbezogenen Daten.

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie mich bitte

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