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Förderprogramme zur Umsetzung der KI-Verordnung

Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Unternehmen bei der Umsetzung der KI-Verordnung unterstützen können. Diese Programme zielen darauf ab, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern, Innovationen anzuregen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie der KI-Verordnung zu erleichtern.

Hier sind einige relevante Förderprogramme zur umstetzung der KI-verordnung:

Innovationsförderung durch die KfW

  • Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe, einschließlich Kleinstunternehmen
  • Förderung: Die KfW-Bank bietet Förderkredite und Zuschüsse für Innovations- und Digitalisierungsprojekte, auch im Bereich Künstliche Intelligenz. Diese Unterstützung kann genutzt werden, um KI-Systeme zu entwickeln oder zu implementieren, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  • Relevanz zur KI-Verordnung: Unternehmen können diese Förderung verwenden, um sicherzustellen, dass ihre KI-Projekte nicht nur innovativ sind, sondern auch den Anforderungen der KI-Verordnung entsprechen.
  • Webseite: KfW Innovationsförderung

Mittelstand-Digital

  • Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen, Kleinstunternehmen
  • Förderung: Mittelstand-Digital bietet Unternehmen Unterstützung bei der Digitalisierung und der Implementierung von Künstlicher Intelligenz. Es gibt speziell darauf ausgelegte Programme, die Unternehmen dabei helfen, KI-Technologien unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen zu integrieren.
  • Relevanz zur KI-Verordnung: Das Programm bietet spezifische Beratungen zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften wie der KI-Verordnung und der DSGVO.
  • Webseite: Mittelstand-Digital

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

  • Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Förderung: Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die technologische Innovationen vorantreiben, einschließlich KI. ZIM kann Unternehmen dabei helfen, innovative KI-Technologien zu entwickeln und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Relevanz zur KI-Verordnung: ZIM bietet Unternehmen Unterstützung, um sicherzustellen, dass die von ihnen eingesetzten oder entwickelten KI-Technologien den Anforderungen der KI-Verordnung entsprechen.
  • Webseite: BMWK ZIM

KMU-innovativ: Künstliche Intelligenz

  • Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Förderung: Dieses Programm unterstützt gezielt KMUs, die innovative Projekte im Bereich der Künstlichen Intelligenz umsetzen wollen. Unternehmen können Fördergelder erhalten, um KI-Systeme zu entwickeln, die den europäischen und nationalen Vorschriften entsprechen.
  • Relevanz zur KI-Verordnung: Das Programm hilft Unternehmen bei der Entwicklung von KI-Anwendungen, die regulatorische Anforderungen wie die KI-Verordnung und die DSGVO berücksichtigen.
  • Webseite: KMU-innovativ: KI

go-digital

  • Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Förderung: Das go-digital-Programm unterstützt KMUs bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, inklusive der Einführung und Nutzung von KI-Technologien. Die Beratung in diesem Programm umfasst auch den Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz.
  • Relevanz zur KI-Verordnung: Unternehmen können die Förderung nutzen, um sicherzustellen, dass ihre digitalen Prozesse, einschließlich KI-Anwendungen, die Anforderungen der KI-Verordnung und anderer Datenschutzgesetze erfüllen.
  • Webseite: BMWK go digital

Innovationswettbewerb „Künstliche Intelligenz“

  • Zielgruppe: Unternehmen, Startups, Forschungseinrichtungen
  • Förderung: Der Wettbewerb fördert innovative Projekte im Bereich Künstliche Intelligenz, die neue Technologien und Geschäftsmodelle entwickeln. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und implementieren, können durch diesen Wettbewerb Unterstützung erhalten.
  • Relevanz zur KI-Verordnung: Dieser Wettbewerb bietet Unternehmen die Möglichkeit, KI-Projekte zu realisieren, die den ethischen und rechtlichen Anforderungen der KI-Verordnung gerecht werden.
  • Webseite: Innovationswettbewerb KI

EXIST-Gründerstipendium

  • Zielgruppe: Gründer und Startups
  • Förderung: Das Programm unterstützt technologieorientierte Startups, die oft im Bereich Künstliche Intelligenz tätig sind. Es bietet finanzielle Unterstützung und Coaching, um KI-Technologien zu entwickeln und sicherzustellen, dass diese regelkonform sind.
  • Relevanz zur KI-Verordnung: Für Startups, die KI entwickeln, ist die Einhaltung der KI-Verordnung entscheidend, und das EXIST-Programm kann dabei helfen, dies sicherzustellen.
  • Webseite: EXIST

 

Fazit:

Es gibt in Deutschland zahlreiche Förderprogramme zur umstetzung der KI-verordnung, die Kleinstunternehmen, KMUs und Startups bei der Umsetzung der KI-Verordnung unterstützen. Unternehmen können von finanzieller Hilfe, Beratung und technischer Unterstützung profitieren, um sicherzustellen, dass ihre KI-Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig Innovationen vorantreiben. Förderprogramme, wie z.B. die Innovationsförderung durch die KfW sind besonders wertvoll, um frühzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und regulatorische Risiken zu minimieren.

 

Hinweis!

Der Antrag auf Förderung muss oftmals zwingend vor Beginn der Beratung eingereicht werden. Als Beginn der Beratung wird bereits der Abschluss des Beratungsvertrags gewertet. Wichtige Informationen zur Beantragung einer Förderung finden Sie unter anderem hier.

Als Unternehmensberater, berate und unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung der Beratungsförderung für meine konzeptionelle Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz.

Die Unterzeichnung eines Beratungsvertrags mit mir, bzw. der Beginn der Datenschutzberatung erfolgt erst nach Erhalt der grundsätzliche Förderungsfähigkeit.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Förderung gegenüber mich.

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
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Franz Tertsch B.A.
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