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DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
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Macht Konkurenzfähig

Die DS-GVO betrifft alle die automatisiert* personenbezogene Daten verarbeiten. Also vor allem Unternehmen und Selbstständige – aber z.B. auch das Karteikartensystem der Mittglieder eines Vereins fällt schon unter die DS-GVO.

Die DS-GVO gilt also für Großkonzerne wie Facebook und Google aber eben auch für kleine Handwerksbetriebe und Vereine. Das bedeutet auch gleiche Bedingungen für alle.

Die DS-GVO hat viel Potential und hilft kleinen Unternehmen mit größeren Unternehmen auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Kleine Unternehmen haben einen großen Vorteil gegenüber großen, gesichtslosen Unternehmen: Sie wirken authentisch und sind in der Regel näher am Verbraucher. Auch eine nachweisliche Einhaltung hoher Schutzstandards bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kann sich für kleine Unternehmen durchaus als echter Wettbewerbsvorteil erweisen. Es schafft vertrauen!

Die DS-GVO als Marketingtool

Auch wenn es nach der DS-GVO keine Verpflichtung mehr gibt, wirklich Jedermann auf Anfrage das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten offenzulegen, kann es als Messlatte genutzt werden, um die Datenschutzstandards im Unternehmen nachhaltig auf hohem Niveau zu halten. Außerdem können Sie Ihr Datenschutzkonzept, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Ihre technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen und das Löschkonzept auch als Marketingtool einsetzen.

Mit diesem Einsatz unterscheiden Sie sich nicht nur von den großen Mitbewerbern, sondern auch von der Mitbewerbern in Ihrer direkten Umgebung.


Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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