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DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
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Datenschutzberatung im Landkreis Stade

Der Landkreis Stade ist ein Landkreis im Norden Niedersachsens und gehört zur Metropolregion Hamburg. Über 4.500 zum Teil namhafte und weltweit tätige Unternehmen haben hier ihren Sitz. In der Innenstadt findet man viele Handwerk- und Einzelhandelsunternehmen, Gastronomie- und Übernachtungsbetriebe. Vor allem die viele kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Wirtschaft in Stade mit dem Großteil an Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Müssen diese Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen / benennen?

Nur wenn diese Unternehmen mehr als 19 Arbeitsplätze wobei personenbezogene Daten verarbeitet werden in Ihrem Unternehmen vorhalten oder unabhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze mit sensiblen Daten umgehen, sind diese gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen / zu bestellen. Dies kann sowohl ein externer als auch ein innerbetrieblicher Experte sein.

Wer hilft den kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Stade

Auch die viele kleine und mittlere Unternehmen, wie z.B. Handwerk- und Einzelhandelsunternehmen, Gastronomie- und Übernachtungsbetriebe im Landkreis Stade müssen sich an die Anforderungen der DS-GVO halten.

Die verantwortlichen Unternehmensinhaber und Geschäftsführer müssen sich dabei in Gegensatz zu den größeren Unternehmen das umfangreiche Wissen über die Datenschutzvorschriften selbst aneignen und haben nur in den seltensten Fälle fachkündiges Personal zur Unterstützung. Dabei geht viel Zeit und Energie verloren.

Als IHK geprüfter betrieblicher Datenschutzbeauftragter unterstützte ich diese Unternehmensinhaber und Geschäftsführer bei alle Fragen zum Datenschutz und IT-Sicherheit auf Grundlage der DS-GVO, des BDSG und TTDSG und setze mit Ihnen gemeinsam die erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen um.

Mein Vorschlag …

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und…

… überlassen Sie mir die lästige Pflicht!

Ich biete:

  • Professionelle Datenschutzberatung
  • Intensive Betreuung
  • Bedarfsgerechte Lösungen
  • Volle Kostenkontrolle
  • Umfangreiches Know-How

Nach einem persönlichen und telefonischen Erstgespräch erstelle ich ein auf Ihr Unternehmen oder Verein individuell abgestimmtes Angebot und Schritt-für-Schritt-Plan. Mit Hilfe dieses, mit Ihnen abgestimmtes Vorgehen, kann ich die Vorgaben der DS-GVO schnell und vollständig in Ihrem Unternehmen oder Verein implementieren.

Schnell bedeutet dabei nicht, dass es mit einer Stunde Arbeit erledigt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält 99 Artikel. Es gibt also viel zu tun, aber weil wir alles Schritt für Schritt durchgehen, verpassen wir nichts.

Am Ende des Implementierungsprozesses steht Ihnen eine vollständige Dokumentation zu Verfügung, mit der Sie nachweisen können, dass Ihr Unternehmen oder Verein alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

Ich implementiere zum Festpreis eine Datenschutzorganisation nach Vorgaben der DS-GVO und stelle mich für eine vorher vereinbarte Zeit als ihr externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Mein Angebot richtet sich an Freiberufler, Kleinstunternehmen, kleine und mittelgroße Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Organisationen im Landkreis Stade.

Hinweis:

Datenschutzberatung und -assistenzEine Datenschutzberatung durch mich ersetzt nicht die Rechtsberatung durch einen Juristen, denn auch ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter, der laut DS-GVO eine beratende Funktion hat, ist kein Fachanwalt. Dieses bezieht sich auch auf meine Tätigkeit als Datenschutz-Consultant  und -Auditor (TÜV),.

Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

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