+49 (0)4284 927 838
office@daschub.de
Rückrufanfrage

DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
Menu
  • Startseite
    • Datenschutzleistungen für Ihr Unternehmen
    • Datenschutzberatung Bremen
    • Datenschutzberatung Rotenburg
    • Datenschutzberatung Stade
    • Datenschutzberatung Zeven
    • Beratungsförderung
    • Franz Tertsch – Datenschutzmanagement
  • Zielgruppen
    • Kinder- und Jugendhilfe
      • Bestellpflicht DSB?
    • Das Handwerk
      • Datenschutzorganisation im Kfz-Handwerk
      • Die SHK-Branche und die DS-GVO
    • Industrie / produzierendes Gewerbe
    • DS-GVO Compliance in der Logistik- und Transportbranche
    • Datenschutz im Dienstleistungsgewerbe
    • Touristik, Gastronomie und Freizeitbranche
  • KI-Verordnung
    • Was Unternehmer und Mitarbeiter wissen sollten
    • Umsetzung der KI-Verordnung
    • Förderprogramme zur Umsetzung
    • Anbieter – Einsatzstellen – Betreiber und Empfänger
    • Unterscheidung KI-Modell und KI-System
    • Nicht-hochrisikobehafteten KI-Systemen
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
    • Datenschutzerklärung
      • Datenschutzerklärung Teams
      • Datenschutzerklärung Zoom
    • KI-Erklärung

Datenschutzberatung für Bremen und Bremerhaven

Die  Historische Hansestadt Bremen mit Ihre 1.200-jähriger Geschichte ist mit rund 550.000 Einwohner die 11. größte Stadt Deutschlands. Gemeinsam mit Bremerhaven bildet sie Deutschlands kleinstes Bundesland.  Bremen ist international bekannt als Stadt der Luft- und Raumfahrt, der Automobilindustrie und attraktiver Standort für viele weitere Unternehmen. Bremen ist außerdem Universitätsstandort, hat 4 Hochschulen und rund 50 Forschungsinstitute.

Datenschutz in Bremen und Bremerhaven

DS-GVO in FokusBereits vor Einzug der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) waren alle Unternehmen in Bremen und Bremerhaven gesetzlich verpflichtet den Datenschutz zu beachten und geeignete Maßnahmen für die Einhaltung des BDSG zu treffen. Nachdem am 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der gesamten Europäischen Union verbindlich anzuwenden ist, trat gleichzeitig auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz, das sogenannte BDSG-neu, in Kraft.

Die DS-GVO legt Unternehmen umfangreiche Pflichten, wie z.B. Meldepflichten, Rechenschaftspflichten, Sicherstellung der Datensicherheit und Umsetzung von Betroffenenrechten auf. Durch die DS-GVO werden gleichzeitig die Verbraucherrechte gestärkt.

Rechenschaftspflichten

Im Datenschutzrecht gilt eine gewisse Beweislastumkehr zu Lasten des Verantwortlichen. Dies beruht auf der „Rechenschaftspflicht“ aus der DS-GVO Art. 5 Abs. 2, wonach der Verantwortlichen in der Lage sein muss, die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen zu können.

Sicherstellung der Datensicherheit

Allgemein versteht man unter Datensicherheit die Vertraulichkeit, die Integrität, die Verfügbarkeit und die Kontrollierbarkeit der Daten. Datensicherheit hat zum Ziel, beliebige Daten vor Schäden wie Manipulation und Nicht-Verfügbarkeit schützen.

Umsetzung von Betroffenenrechten

Die DS-GVO stellt eine ganze Bandbereite deutlich erweiterter Rechte für die sogenannten von Datenverarbeitung betroffenen Personen bereit. „Betroffene Personen“ sind Sie und ich – also wir alle, die wir direkt oder indirekt aufgrund der über uns bekannten Informationen identifizierbar sind.

Ist Ihr Unternehmen DS-GVO compliant?

Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue von Unternehmen. Ihr Unternehmen ist DS-GVO compliant wenn Sie die Einhaltung der DS-GVO, deren Richtlinien und freiwilligen Kodizes nachweisen können.

Um Ihr Unternehmen in Bremen und Bremerhaven fit für die DS-GVO zu machen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ständig im Blick zu haben, bedarf es viel Zeit und Arbeit. Selbstverständlich möchten Sie diese Dinge lieber in Ihr Kerngeschäft investieren.

Als IHK geprüfter betrieblicher Datenschutzbeauftragter unterstützte ich Sie bei alle Fragen zum Datenschutz und IT-Sicherheit auf Grundlage der DS-GVO und setze mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen um.

Deshalb mein Vorschlag …

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und…

… überlassen Sie mir die lästige Pflicht!

Ich biete:

  • Professionelle Datenschutzberatung
  • Intensive Betreuung
  • Bedarfsgerechte Lösungen
  • Volle Kostenkontrolle
  • Umfangreiches Know-How

Nach einem persönlichen und telefonischen Erstgespräch erstelle ich ein auf Ihr Unternehmen oder Verein individuell abgestimmtes Angebot und Schritt-für-Schritt-Plan. Mit Hilfe dieses, mit Ihnen abgestimmtes Vorgehen, kann ich die Vorgaben der DS-GVO schnell und vollständig in Ihrem Unternehmen oder Verein implementieren.

Schnell bedeutet dabei nicht, dass es mit einer Stunde Arbeit erledigt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält 99 Artikel. Es gibt also viel zu tun, aber weil wir alles Schritt für Schritt durchgehen, verpassen wir nichts.

Am Ende des Implementierungsprozesses steht Ihnen eine vollständige Dokumentation zu Verfügung, mit der Sie nachweisen können, dass Ihr Unternehmen oder Verein alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

Ich implementiere zum Festpreis eine Datenschutzorganisation nach Vorgaben der DS-GVO und stelle mich für eine vorher vereinbarte Zeit als ihr externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Mein Angebot richtet sich an Freiberufler, Kleinstunternehmen, kleine und mittelgroße Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Organisationen in Bremen und Bremerhaven.

 

Hinweis:

Datenschutzberatung und -assistenzEine Datenschutzberatung durch mich ersetzt nicht die Rechtsberatung durch einen Juristen, denn auch ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter, der laut DS-GVO eine beratende Funktion hat, ist kein Fachanwalt. Dieses bezieht sich auch auf meine Tätigkeit als Datenschutz-Consultant  und -Auditor (TÜV),.

Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.

 

 

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

Kontakt

Rückrufanfrage
nur numerisch - keine Sonderzeichen - keine Leerzeichen
Qualitätshandbuch

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

Waldstraße 2, 27446 Anderlingen, Deutschland

Telefon: +49 (0)4284 927 838
E-Mail: office@daschub.de

Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie mich bitte

Copyright © 2019 - 2023 daschub.de All Rights Reserved
Design by WBS&SKT Webdesign - Bilderverzeichnis