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Datenschutzschulung

Datenschutz muss verinnerlicht und gelebt werden

Ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzmanagements ist die regelmäßige Durchführung von Datenschutzschulungen, Um eine fundierte und nachhaltige Datenschutzkultur in Ihrem Unternehmen zu etablieren sollten die Führungsebene, leitenden Angestellten und  die einzelne Mitarbeiter praxisnah geschult werden.

Die Sensibilisierungsmaßnahmen auf datenschutzrelevante Themen im Arbeitsalltag erfordert Einfühlungsvermögen, Praxisbezug und Fachkenntnis auf allen Ebenen. Aus diesem Grund sollten Datenschutzschulungen von Profis durchgeführt werden.

In meiner Funktion als Datenschutzbeauftragter bin ich dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie Ihrer Verpflichtungen nach der DS-GVO nachgekommen sind und Ihre Beschäftigten im Datenschutz sensibilisiert und fortgebildet zu haben. Regelmäßige Datenschutzschulungen gehören genauso wie die Belehrung zum Brandschutz oder Arbeitssicherheit zu den Pflichtunterweisungen in Ihrem Unternehmen. Diese Datenschutzschulungen führe ich gerne für sie durch. Ich überzeuge Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch aktuelle und spannende Praxisbeispiele von der Bedeutsamkeit des Datenschutzes  und schaffe dadurch Verständnis für die notwendige Sensibilität beim Umgang mit personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz. Darüber hinaus stehe ich Ihren Beschäftigten für alle Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung.

Schaffen Sie mit mir eine praxisgerechte Datenschutzkultur

Ich helfe Ihnen die nötige Datenschutz-Awareness in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Mein  Ziel ist es, dass Sie und Ihre Mitarbeiter/innen die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern verinnerlichen. Nach ein ein- oder mehrtägiges Seminar oder Kurzveranstaltung, möchte ich in Ihnen und Ihre Mitarbeiter/innen das Bewusstsein geweckt haben, Datenschutz als Chance und nicht als Hürde zu sehen.

Hinweis:

Eine Datenschutzberatung durch mich ersetzt nicht die Rechtsberatung, denn auch ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter, der laut DS-GVO eine beratende Funktion hat, ist kein Fachanwalt. Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie mich bitte

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