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DS-GVO Beratung und Assistenz

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Datenschutzberatung Landkreis Rotenburg

Ich unterstütze Sie gerne!

Ein Ziel der Datenschutzberatung ist es, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen, wie z.B. in der in der Kinder- und Jugendhilfe, weitere Gesetze wie das SGB X Beachtung finden, um so eine ganzheitliche Datenschutzberatung erzielen zu können.

Neben der Betreuung als externe Datenschutzbeauftragter, besteht auch die Möglichkeit mich mit einzelnen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Dies bietet sich etwa an, wenn Sie bereits einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten bestellt haben und mich zur Unterstützung heranziehen möchten.

Mit meiner Datenschutzberatung haben Sie die Möglichkeit, all meine Dienstleistungen rund um den Datenschutz auch unabhängig von einer Benennung zur externen Datenschutzbeauftragten zu nutzen.

Optimierte Prozesse durch nachhaltige Beratung

Viele Unternehmen nutzen zusätzlich die Möglichkeit der Unterstützung durch externe Experten. Da ein ausgebildete und zertifizierte Profi sehr viel schneller die datenschutzrelevanten Prozesse analysiert, bewährte Tools und unfangreiche Arbeitsmaterialien mitbringt und diese auch zeitsparend einzusetzen weiß, werden durch diese externe Unterstützung insbesondere die internen zeitlichen Ressourcen geschont.

Der innerbetrieblicher Datenschutzbeauftragter wird nachhaltig und langfristig von dieser Zusammenarbeit profitieren.

Meine Fachkunde, meine Erfahrungswerte und mein Netzwerk an Fachspezialisten (im Landkreis Rotenburg (Wümme), Stade, Hamburg und Bremen) sind eine wertvolle Unterstützung in der komplexen Datenschutz-Welt und können von Ihnen zusätzlich zu Ihrem betriebseigenen Know-how eingesetzt werden. Informieren Sie sich unter diesem Link über meine Beratungsleistungen.

 

Hinweis:

Datenschutzberatung und -assistenzEine Datenschutzberatung durch mich ersetzt nicht die Rechtsberatung durch einen Juristen, denn auch ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter, der laut DS-GVO eine beratende Funktion hat, ist kein Fachanwalt. Dieses bezieht sich auch auf meine Tätigkeit als Datenschutz-Consultant  und -Auditor (TÜV),.

Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.

 

 

 

 

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

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