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Prozess Datenschutzvorfall und -verletzung

Die Implementierung eines Prozesses zur Bewältigung und Dokumentierung von Datenschutzvorfällen und -verletzungen in einem Datenschutz Management System (DSMS) ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Datenschutzvorfälle und -verletzungen effizient und gesetzeskonform behandelt werden.

Dieser Prozess ist bereits vollständig im Datenschutz Management System „DPM-Online“ aufgenommen.

Definition: 

Ein Datenschutzvorfall und eine Datenschutzverletzung sind zwei Begriffe, die im Kontext des Datenschutzes verwendet werden und oft miteinander verwechselt werden.

Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Bedeutung und Konnotation.

Datenschutzvorfall

Ein Datenschutzvorfall ist ein breiterer Begriff und bezieht sich auf jede Situation oder Ereignis, bei dem der Schutz personenbezogener Daten potenziell gefährdet ist oder verletzt werden könnte. Dies schließt nicht zwangsläufig eine Verletzung der Datenschutzgesetze ein, sondern kann auch auf potenzielle Risiken oder Bedrohungen hinweisen.

Ein Datenschutzvorfall kann sowohl unbeabsichtigt als auch absichtlich sein und kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich Sicherheitslücken, menschliche Fehler, Verlust oder Diebstahl von Daten.

Datenschutzverletzung

Eine Datenschutzverletzung ist ein spezifischerer Begriff und bezieht sich auf den tatsächlichen Vorfall, bei dem personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt, kompromittiert, gestohlen oder auf andere Weise missbraucht wurden. Dies stellt eine Verletzung der Datenschutzgesetze dar.

Datenschutzverletzungen können aufgrund von Sicherheitslücken, Hacking-Angriffen, Datenlecks, Diebstählen von physischen Datenträgern oder menschlichen Fehlern auftreten.

Eine Datenschutzverletzung ist in der Regel meldepflichtig!

 

Zusammengefasst:

Ein Datenschutzvorfall ist ein allgemeiner Begriff, der jede Situation beschreibt, bei der die Sicherheit von personenbezogenen Daten bedroht ist, während eine Datenschutzverletzung / Datenschutzverstoß spezifisch auf den Vorfall hinweist, bei dem die Sicherheit der Daten beeinträchtigt und somit Datenschutzgesetze verletzt wurden. In vielen Fällen kann ein Datenschutzvorfall dazu führen, dass eine Datenschutzverletzung / Datenschutzverstoß stattfindet. Dabei sollte beachtet werden, das nicht jeder Datenschutzvorfall auch zwangsläufig zu einer Verletzung der Datenschutzgesetze führt.

Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezoegen Daten müssen jedoch beide Begriffe ernst nehmen und angemessene Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ergreifen, dokumentieren und regelmäßig überprüfen.

 

 

 

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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