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Pflicht zur Erstellung eines Löschkonzepts nach DS-GVO

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet Unternehmen und Organisationen dazu, ein Löschkonzept zu erstellen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß und fristgerecht gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung nicht mehr erfüllt sind.

Die Erstellung eines Löschkonzepts ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und zur Sicherstellung der Datenschutz-Compliance.

Hier sind einige Schlüsselaspekte in Bezug auf das Löschkonzept gemäß der DS-GVO:

Grundsatz der Datenminimierung und Zweckbindung:
Gemäß der DS-GVO müssen personenbezogene Daten für bestimmte, explizit festgelegte und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Das Löschkonzept sollte sicherstellen, dass Daten nach Erfüllung dieser Zwecke oder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden.

Speicherfristen:
Die DS-GVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nicht länger gespeichert werden dürfen, als dies für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist. Das Löschkonzept sollte klare Richtlinien für die Speicherfristen festlegen und sicherstellen, dass Daten nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.

Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden):
Die DS-GVO gewährt betroffenen Personen das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Löschkonzept sollte die Verfahren zur Bearbeitung von Löschungsanfragen und zur Umsetzung des „Rechts auf Löschung“ festlegen.

Verfahren und Verantwortlichkeiten:
Das Löschkonzept sollte klare Verfahren und Verantwortlichkeiten für die Löschung von Daten innerhalb der Organisation definieren. Dies umfasst die Identifikation der Personen oder Abteilungen, die für die Umsetzung des Löschkonzepts verantwortlich sind.

Technische und organisatorische Maßnahmen:
Das Löschkonzept sollte technische und organisatorische Maßnahmen enthalten, die sicherstellen, dass Daten effektiv und sicher gelöscht werden können. Dazu gehören beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, die sichere Vernichtung von Datenträgern und die Verfahren zur Entfernung von Daten aus Datenbanken.

Dokumentation:
Die Umsetzung des Löschkonzepts und die gelöschten Daten sollten dokumentiert werden, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachweisen zu können.

 

Fazit

Die DS-GVO legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutzprinzipien, einschließlich der Begrenzung der Datenspeicherung auf das notwendige Minimum. Ein Löschkonzept ist daher eine wichtige Anforderung, um sicherzustellen, dass Daten in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen gelöscht werden. Die genauen Anforderungen können je nach den spezifischen Datenschutzbestimmungen in Ihrem Land variieren, daher ist es wichtig, die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu konsultieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
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