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Prüfung der technische und organisatorische Maßnahmen

Die Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) ist ein wichtiger Bestandteil der Datenschutz-Compliance nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die TOMs sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden.

Hier sind Schritte zur Prüfung der TOMs:

Identifikation der zu schützenden Daten:
Stellen Sie fest, welche Art von personenbezogenen Daten in Ihrer Organisation verarbeitet werden und wo sie gespeichert sind. Dazu gehören Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Lieferantendaten und andere relevante Informationen.

Durchführung einer Risikobewertung:
Führen Sie eine umfassende Risikobewertung durch, um potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren, die die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten gefährden könnten.

Festlegung von Sicherheitszielen:
Definieren Sie klare Sicherheitsziele, die erreicht werden sollen. Diese können den Schutz vor unbefugtem Zugriff, die Verhinderung von Datenverlust und die Gewährleistung der Datensicherheit umfassen.

Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
Überprüfen Sie, ob angemessene technische und organisatorische Maßnahmen implementiert wurden, um die identifizierten Risiken zu mindern. Dies kann die Verschlüsselung von Daten, Zugriffskontrollen, Datensicherungsverfahren und andere Sicherheitsvorkehrungen umfassen.

Zugriffskontrollen:
Stellen Sie sicher, dass Zugriffskontrollen eingerichtet sind, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen auf personenbezogene Daten zugreifen können. Verwalten Sie Berechtigungen und Überwachen Sie den Zugriff.

Schutz vor Datenverlust:
Implementieren Sie Maßnahmen zum Schutz vor Datenverlust, sei es durch technische Fehler, menschliche Fehler oder böswillige Handlungen. Dies kann regelmäßige Datensicherungen und Datenwiederherstellungspläne einschließen.

Notfallplanung und Wiederherstellung:
Entwickeln Sie einen Notfallplan für den Fall von Datenverlust oder Datenschutzverletzungen. Stellen Sie sicher, dass dieser Plan getestet und aktualisiert wird.

Dokumentation:
Halten Sie alle getroffenen TOMs schriftlich fest, einschließlich der getroffenen Maßnahmen, Richtlinien und Verfahren.

Weitere Andachtspunkten zu den technischen  und organisatorischen Maßnahmen

Schulung und Sensibilisierung:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutz und die TOMs geschult und sensibilisiert sind. Sie sollten wissen, wie sie sich in Bezug auf Datenschutzverfahren verhalten sollen.

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre TOMs, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen und sich an Veränderungen in der Datenverarbeitungsumgebung anpassen.

Compliance-Prüfungen:
Führen Sie regelmäßige Compliance-Prüfungen und Audits durch, um sicherzustellen, dass die TOMs ordnungsgemäß eingehalten werden.

 

Fazit

Die Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist ein kontinuierlicher Prozess, der eine ständige Überwachung und Anpassung erfordert. Datenschutzexperten oder Datenschutzbeauftragte in Ihrer Organisation können eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen spielen.

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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