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DS-GVO Beratung und Assistenz

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Welche Unternehmen müssen die DS-GVO beachten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU hat oder nicht.

Dies bedeutet, dass Unternehmen aus der EU und Unternehmen außerhalb der EU, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, die Bestimmungen der DS-GVO beachten müssen.

 

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten:

  1. Kleinunternehmen:
    Die DS-GVO enthält eine Ausnahme für kleinere Unternehmen, die in der Regel weniger strenge Anforderungen erfüllen müssen. Diese Ausnahme kann je nach Land variieren, aber in der Regel sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern von bestimmten Dokumentations- und Meldepflichten befreit, es sei denn, die Verarbeitung personenbezogener Daten birgt ein besonderes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, erfolgt regelmäßig oder betrifft sensible Daten.

  2. Private oder persönliche Aktivitäten:
    Die DS-GVO gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen persönlicher oder familiärer Aktivitäten. Dies bedeutet, dass sie nicht auf den rein persönlichen Gebrauch von Daten durch Einzelpersonen anwendbar ist.

  3. Strafverfolgung und nationale Sicherheit:
    Die DS-GVO enthält Ausnahmen für die Verarbeitung von Daten für Strafverfolgungs- und nationale Sicherheitszwecke. Diese Bereiche unterliegen in der Regel anderen nationalen oder EU-weiten Rechtsvorschriften.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die DS-GVO sehr weitreichend ist und die meisten Unternehmen, die personenbezogene Daten in irgendeiner Form verarbeiten, erhebliche Verpflichtungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit haben. Selbst kleinere Unternehmen müssen oft einige der grundlegenden Anforderungen der DS-GVO erfüllen.

 

Fazit

Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können je nach Land und spezifischer Situation variieren. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen der DS-GVO unterliegt oder welche Anforderungen für Sie gelten, ist es ratsam, rechtlichen Rat bei einem Jurist oder Datenschutzberater einzuholen oder sich an die Landesdatenschutzbehörde zu wenden.

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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