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Das Datenschutz Management System

Ein Datenschutz Management System (DMS) ist ein strukturierter Ansatz zur Verwaltung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen in einer Organisation.

Das Datenschutz Management System (DMS) ist ein wesentlicher Bestandteil der Rechenschaftspflicht im Rahmen des Datenschutzes. Die Rechenschaftspflicht ist ein grundlegendes Prinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union und bedeutet, dass die verantwortliche Stelle (Unternehmen oder Organisation), die personenbezogene Daten verarbeitet, für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich ist und dies auch nachweisen muss.

Ein Datenschutz Management System unterstützt die Rechenschaftspflicht, indem es der Organisation dabei hilft, die folgenden Punkte zu erfüllen:

Nachweis der Einhaltung:

Durch die Implementierung eines DMS kann die Organisation nachweisen, dass sie geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien, Verfahren und Kontrollmechanismen.

Transparenz:

Ein DMS fördert die Transparenz gegenüber den Betroffenen (den Personen, deren Daten verarbeitet werden). Die Organisation muss die Betroffenen über die Zwecke, die Verarbeitung ihrer Daten, ihre Rechte und andere relevante Informationen informieren.

Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA):

Bei bestimmten datenschutzrelevanten Projekten oder Verarbeitungstätigkeiten ist eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erforderlich. Das DMS unterstützt die Durchführung dieser Bewertung, um Datenschutzrisiken zu erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Schulung und Sensibilisierung: 

Das DMS beinhaltet zumindest ein Konzept zur Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um Mitarbeiter über datenschutzrechtliche Bestimmungen und ihre Rolle bei der Einhaltung dieser Vorschriften zu informieren.

Dokumentation:

Ein DMS fördert die sorgfältige Dokumentation aller datenschutzrechtlichen Maßnahmen, um die Nachvollziehbarkeit und die Möglichkeit der Überprüfung durch Aufsichtsbehörden zu gewährleisten.

Datenverarbeitung im Auftrag:

Wenn die Organisation personenbezogene Daten an Auftragsverarbeiter (Dienstleister, die Daten im Auftrag der Organisation verarbeiten) überträgt, muss sie dies im DMS dokumentieren und geeignete Verträge mit den Auftragsverarbeitern abschließen, um die Datenschutzverpflichtungen zu regeln.

Die Einhaltung der Rechenschaftspflicht ist entscheidend, um Vertrauen aufzubauen und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten sicher und rechtmäßig verarbeitet werden. Das Datenschutz Management System spielt dabei eine wesentliche Rolle, da es die Struktur und die Mechanismen bietet, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten und nachzuweisen.

 

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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