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DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
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Macht Konkurenzfähig

Die DS-GVO betrifft alle die automatisiert* personenbezogene Daten verarbeiten. Also vor allem Unternehmen und Selbstständige – aber z.B. auch das Karteikartensystem der Mittglieder eines Vereins fällt schon unter die DS-GVO.

Die DS-GVO gilt also für Großkonzerne wie Facebook und Google aber eben auch für kleine Handwerksbetriebe und Vereine. Das bedeutet auch gleiche Bedingungen für alle.

Die DS-GVO hat viel Potential und hilft kleinen Unternehmen mit größeren Unternehmen auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Kleine Unternehmen haben einen großen Vorteil gegenüber großen, gesichtslosen Unternehmen: Sie wirken authentisch und sind in der Regel näher am Verbraucher. Auch eine nachweisliche Einhaltung hoher Schutzstandards bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kann sich für kleine Unternehmen durchaus als echter Wettbewerbsvorteil erweisen. Es schafft vertrauen!

Die DS-GVO als Marketingtool

Auch wenn es nach der DS-GVO keine Verpflichtung mehr gibt, wirklich Jedermann auf Anfrage das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten offenzulegen, kann es als Messlatte genutzt werden, um die Datenschutzstandards im Unternehmen nachhaltig auf hohem Niveau zu halten. Außerdem können Sie Ihr Datenschutzkonzept, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Ihre technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen und das Löschkonzept auch als Marketingtool einsetzen.

Mit diesem Einsatz unterscheiden Sie sich nicht nur von den großen Mitbewerbern, sondern auch von der Mitbewerbern in Ihrer direkten Umgebung.


DS-GVO Art. 4 Abs. 2 Begriffsbestimmungen

*„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

DS-GVO Art. 2 Abs. 1 – Sachlicher Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Was ist für Sie zu tun?

Investieren Sie eine Stunde Ihrer wertvollen Zeit!

In einem kurzen Interview von 1-2 Stunden finde ich heraus, welche "Verarbeitungen" von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen stattfinden und welche Datenschutz-Maßnahmen Sie heute bereits einsetzen.

Nach dem Interview und der Analyse Ihrer Website arbeite ich dann im Hintergrund Ihre maßgeschneiderte Dokumentation, die entsprechenden Datenschutzerklärungen und Vertragsvorlagen für Sie aus.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie mich bitte

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