Betriebliche Datenschutzbeauftragte

DSGVO News

Interessenkonflikte und Selbstkontrolle Betriebliche Datenschutzbeauftragten haben unter anderem die die Aufgabe Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten zu beraten und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu kontrollieren. Der Datenschutzbeauftragte*r mus dabei, neben nachweisbare Fachkunde im Datenschutzrecht und -Praxis, über folgenden Fähigkeiten verfügen; juristische Kenntnisse; IT-Kenntnisse; betriebswirtschaftliche Kenntnisse; zuverlässigkeit; unabhängigkeit. Die unabhängigkeit wird dabei oft falsch verstanden. Der Datenschutzbeauftragte*r kann selbstverständlich auch ein Mitarbeiter des Unternehmens sein. Dabei muss allerdings der Artikel 38 Abs.6 Satz 2 beachtet werden: [su_note note_color="#FFFF66" text_color="#333333" radius="3" class=""] „Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.“ [/su_note] Der Datenschutzbeauftragte darf im Unternehmen also keine Aufgaben erfüllen, die zu einem Interessenkonflikt führen...

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