Datenschutzberatung und -assistenz as a Service
Pragmatisch, effizient und günstig
Stellen Sie sicher, dass ihr Unternehmen die strengen und komplexen rechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erfüllt. Ich helfe Ihnen dabei, Unsicherheit in Ihrem Unternehmen entgegenzuwirken und unterstütze Sie als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter mit einer Analyse Ihrer aktuellen Situation und einer Beratung, mit der Sie Ihrer Verantwortung umfassend gerecht werden. Wählen Sie aus meine Angebote die für Sie geeignete Variante aus.
Gerne berate ich Sie dabei.
Beratung und Assistenz
Basic-Service
Basic-Plus-Service
Full-Service
Beratung und Assistenz
- Datenschutzbezogene Beratung und Assistenz in allen Belangen der DS-GVO, des BDSG und TTDSG
(Stundensatz € 75,-) - Prüfung (Pre-Audit) des Unternehmens auf Konformität mit den Datenschutzgesetzen
(€ 550,-) - Prüfung der Verträge mit Auftragsverarbeiter
(Formal/ Inhaltliche Prüfung € 105,-/AV-vertrag) - Prüfung DS-GVO-Konformität des Webservers und Website
(€ 65,-/Server und Website)
- Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
(Stundensatz € 75,-)
- Prüfung des Verarbeitungsverzeichnisses
(Stundensatz € 75,-)
- Mitwirkung bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-) - Unterstützung bei der Erstellung eines Löschkonzepts
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
- Regelmäßige Überprüfung von Software und Anwendungen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Konzept Datenschutzrichtlinie und -konzept erstellen
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
- Datenschutz Jahresbericht erstellen
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
- Konzept zur Datenschutzschulung und -sensibilisierung für Mitarbeiter erstellen
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
- Lieferung und Einrichtung des Datenschutz Management Systems – DPM-Online
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.
Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!
Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter und -auditor (TÜV) kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online,eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperte suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Basic-Service
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die nicht der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
- Jährliche Überprüfung der Verträge mit Auftragsverarbeiter
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-) - Jährliche Überprüfung DS-GVO-Konformität des Webservers und Website
- Jährliche Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Jährliche Überprüfung des Verarbeitungsverzeichnisses
- Erstellung und jährliche Überprüfung des Löschkonzepts
- Einrichtung und Pflege des Datenschutz Management Systems – DPM-Online – in der DPM-Online Cloud.
- Online Datenschutzbezogene Beratung und Assistenz in allen Belangen der DS-GVO, des BDSG und TTDSG
(Stundensatz € 55,-) - Online Prüfung (Pre-Audit) des Unternehmens auf Konformität mit den Datenschutzgesetzen
(€ 550,-) - Online Mitwirkung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
(Stundensatz € 75,-)
€ 90,-/Monat
Vertragslaufzeit:
12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
- Regelmäßige Überprüfung von Software und Anwendungen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Konzept Datenschutzrichtlinie und -konzept erstellen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Datenschutz Jahresbericht erstellen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Konzept zur Datenschutzschulung und -sensibilisierung für Mitarbeiter erstellen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Lieferung und Einrichtung des Datenschutz Management Systems – DPM-Online – auf Ihrem Webserver.
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst dann zur Pflicht, wenn 20 oder mehr Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei zählt nicht die Zahl der bereitgestellten Arbeitsplätze, sondern die der beschäftigte Personen (inkl. der interne betrieblicher Datenschutzbeauftragter).
Grundsätzlich sind dabei sämtliche Personen, unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten etc, die mit der automatisierte Verarbeitung beschäftigt sind, zu berücksichtigen.
Nach der DS-GVO Art. 37 ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unumgänglich wenn:
besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden.
oder
die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
(In beide Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch zu führen.)
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn ein Kleinunternehmen kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellen muss, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Über mich:
Neben einer modernen Denkweise verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen, Fachkunde sowie Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz und IT-Security. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK-Zertifiziert) und -auditor (TÜV-Zertifiziert) bin ich für Sie da und sorge gemeinsam mit Ihnen für Rechtssicherheit und DS-GVO Compliance!
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperten suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Basic-Plus-Service
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39)
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
(max. 2 Stunden/Monat)
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
- Mitwirkung bei der Durchführung der erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen
Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
- Jährliche Überprüfung (Pre-Audit) des Unternehmens auf Konformität mit den Datenschutzgesetzen
- Jährliche Überprüfung der Verträge mit Auftragsverarbeiter
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-) - Jährliche Überprüfung DS-GVO-Konformität des Webservers und Website
- Jährliche Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Jährliche Überprüfung des Verarbeitungsverzeichnisses
- Erstellung und jährliche Überprüfung des Löschkonzepts,
- Einrichtung und Pflege des Datenschutz Management Systems – DPM-Online – in der DPM-Online Cloud,
- Prozess Datenschutzvorfall und -verletzung implementieren
- Prozess Betroffenenrechte implementieren
- Prozess Bewerbung implementieren
- Datenschutzbezogene Assistenz.
(Stundensatz € 55,-)
€ 190,-/Monat
Vertragslaufzeit:
12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
- Regelmäßige Überprüfung von Software und Anwendungen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Konzept Datenschutzrichtlinie und -konzept erstellen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Datenschutz Jahresbericht erstellen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Konzept zur Datenschutzschulung und -sensibilisierung für Mitarbeiter erstellen
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
- Lieferung und Einrichtung des Datenschutz Management Systems – DPM-Online – auf Ihrem Webserver.
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Basic-Plus-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG zum größten Teil abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Full-Service
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39)
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
- Mitwirkung bei der Durchführung der erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
- Einrichtung und Pflege des Datenschutz Management Systems – DPM-Online – auf Ihrem Webserver,
- Jährliche Überprüfung (Pre-Audit) des Unternehmens auf Konformität mit den Datenschutzgesetzen,
- Jährliche Überprüfung der Verträge mit Auftragsverarbeiter
(Geprüft werden bis zu 5 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-) - Jährliche Überprüfung DS-GVO-Konformität des Webservers und Website
- Jährliche Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Jährliche Überprüfung des Verarbeitungsverzeichnisses
- Erstellung und jährliche Überprüfung des Löschkonzepts
- Regelmäßige Überprüfung von Software und Anwendungen
- Konzept Datenschutzrichtlinie und -konzept erstellen
- Datenschutz Jahresbericht erstellen
- Konzept zur Datenschutzschulung und -sensibilisierung für Mitarbeiter erstellen
- Prozess Datenschutzvorfall und -verletzung implementieren
- Prozess Betroffenenrechte implementieren
- Prozess Bewerbung implementieren
- Datenschutzbezogene Assistenz
(Stundensatz € 55,-)
€ 450,-/Monat
Vertragslaufzeit:
12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Full-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG komplett abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
(Stundensatz € 75,-)
(€ 550,-)
(Formal/ Inhaltliche Prüfung € 105,-/AV-vertrag)
(€ 65,-/Server und Website)
(Stundensatz € 75,-)
(Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.
Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!
Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter und -auditor (TÜV) kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online,eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperte suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die nicht der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)
(€ 550,-)
(Stundensatz € 75,-)€ 90,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst dann zur Pflicht, wenn 20 oder mehr Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei zählt nicht die Zahl der bereitgestellten Arbeitsplätze, sondern die der beschäftigte Personen (inkl. der interne betrieblicher Datenschutzbeauftragter).
Grundsätzlich sind dabei sämtliche Personen, unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten etc, die mit der automatisierte Verarbeitung beschäftigt sind, zu berücksichtigen.
Nach der DS-GVO Art. 37 ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unumgänglich wenn:
besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden.
oder
die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
(In beide Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch zu führen.)
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn ein Kleinunternehmen kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellen muss, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Über mich:
Neben einer modernen Denkweise verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen, Fachkunde sowie Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz und IT-Security. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK-Zertifiziert) und -auditor (TÜV-Zertifiziert) bin ich für Sie da und sorge gemeinsam mit Ihnen für Rechtssicherheit und DS-GVO Compliance!
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperten suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39) Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
(max. 2 Stunden/Monat)Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)€ 190,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Basic-Plus-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG zum größten Teil abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39) Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
(Geprüft werden bis zu 5 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)€ 450,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Full-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG komplett abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.