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DS-GVO Beratung und Assistenz

für kleine und mittelgroße Unternehmen, Existenzgründer und Vereine
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DS-GVO – Das größte Ärgernis?

Dabei könnte er alles andere als das sein. Es geht schließlich nicht nur darum, ein paar Kundendateien zu schützen oder lästige Gesetzesvorgaben zu erfüllen.

Die DS-GVO hilft bei der Kundenbindung

Die Einhaltung der DS-GVO kann Ihnen bei der Kundenbindung durchaus zu Gute kommen. Es zeigt sich das Privatpersonen sich heutzutage immer mehr mit den verbleib und verwendung ihren Daten auseinandersetzen. Ihre Kunden oder Vereinsmitglieder werden Ihr Unternehmen oder Verein eher treu bleiben, wenn sie davon überzeugt sind das ihre Daten bei ihnen gut aufgehoben sind.

Die DS-GVO schafft Vertrauen

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung wird das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Unternehmen in Zukunft zunehmen. Die Privatperson kann sich in Bezug auf die Verwendung seine persönlichen Daten sicher sein und bekomt vertraut dadurch mehr in Ihrrm Unternehmen oder Verein. Das neue Gesetz legt ihren Fokus auf die Sicherheit und Kontrolle der Daten auf beiden Seiten.

Die DS-GVO sorgt für eine bessere Datenqualität

Ein weiterer Vorteil ist das Sie nur relevante Daten erhalten, wenn ein Kunde auch wirklich an Ihrem Produkt Interesse hat.

Datenschutz im Einzelhandel, Handwerksbetrieben oder Vereine ist eigentlich kein Hexenwerk. Doch wer soll sich darum kümmern?

Meist stecken die wenigen Bürokräfte ohnehin bis über beide Ohren in Arbeit, die Chefin oder der Chef haben erst recht keine Zeit, sich darum zu kümmern. Die Handwerksinnungen bieten zwar viele wertvolle Hilfestellungen an, die Arbeit der praktischen Umsetzung aber bleibt. So wird Datenschutz in erster Linie als lästige Bürde empfunden.

Mehr dazu!

Was ist für Sie zu tun?

Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!

Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit und/oder,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person und/oder,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, sind die DS-GVO, das BDSG, das TTDSG sowie alle weitere Datenschutzvorgaben einzuhalten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
Herausgeber und somit verantwortlich für diese Seiten im Sinne des § 6 TMG

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