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Datenschutz & Künstliche Intelligenz

Gehört die KI-Verordnung zum Bereich des Datenschutzes

Als Datenschutzberater und -auditor befasse ich mich intensiv mit dem Datenschutz & Künstliche Intelligenz (KI).

Die KI hat tiefgreifende Auswirkungen hat auf den Schutz von personenbezogenen Daten, die Datensicherheit und DS-GVO Compliance. Die KI-Verordnung (KI-VO / KI Act) regelt den Einsatz von KI-Systemen, insbesondere in Hinblick auf die Risiken für die Grundrechte und Privatsphäre sowie den Schutz von personenbezogenen Daten.

Hier sind die wichtigsten Gründe, warum ich mich mit der KI-Verordnung auseinandersetze:

Schutz personenbezogener Daten

  • KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen personenbezogener Daten, um ihre Funktionalitäten bereitzustellen. Der Datenschutz spielt hierbei eine zentrale Rolle, da die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) strenge Vorschriften für die Verarbeitung solcher Daten hat.
  • Die KI-Verordnung ergänzt die DS-GVO, indem sie Anforderungen an KI-Systeme stellt, die personenbezogene Daten verarbeiten. Datenschutzberater und Auditoren müssen sicherstellen, dass KI-Systeme nicht nur den Anforderungen der DS-GVO entsprechen, sondern auch den neuen Anforderungen der KI-Verordnung, die spezifische Transparenz-, Sicherheits- und Konformitätsmaßnahmen erfordern.
  • Sie müssen prüfen, ob KI-Systeme geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Datenschutzprinzipien wie Datenminimierung, Zweckbindung und Datensicherheit zu gewährleisten.

Transparenzanforderungen

  • Die KI-Vo bzw. der AI Act fordert für KI-Systeme, insbesondere für solche, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, Transparenz. Das bedeutet, dass Nutzer darüber informiert werden müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren.
  • Datenschutzberater müssen sicherstellen, dass Unternehmen klare Informationen über den Einsatz von KI bereitstellen und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies umfasst die Information, dass eine KI im Einsatz ist, wie die Daten genutzt werden und welche Entscheidungen durch die KI getroffen werden.
  • Datenschutz-Auditoren sollten überwachen, ob diese Transparenzvorschriften eingehalten werden und ob die entsprechenden Informationspflichten erfüllt werden.

Risikomanagement und ethische Nutzung

  • Die KI-Verordnung legt den Fokus auf das Risiko-Management. Für hochrisikobehaftete KI-Systeme, die z. B. in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Recht oder Finanzwesen eingesetzt werden, sind zusätzliche Sicherheits- und Konformitätsanforderungen notwendig.
  • Datenschutzberater müssen diese Risiken bewerten und sicherstellen, dass der Einsatz der KI ethisch vertretbar ist und keine unnötigen Risiken für die Privatsphäre oder die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt.
  • Auditoren müssen sicherstellen, dass die Risikobewertungen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden, und dass die entsprechenden Maßnahmen zur Risikominderung implementiert wurden.

Überwachung und Konformitätsbewertungen

  • Hochrisiko-KI-Systeme erfordern eine Konformitätsbewertung und ständige Überwachung. Datenschutzberater und Auditoren spielen hier eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass diese Bewertungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass die Systeme kontinuierlich überwacht werden.
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Betreiber Prüfprozesse eingerichtet haben, um sicherzustellen, dass die KI-Systeme auch nach der Markteinführung sicher, transparent und konform bleiben.
  • Auditoren müssen die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und sicherstellen, dass die KI-Systeme regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue regulatorische Anforderungen angepasst werden.

Zusammenarbeit zwischen DS-GVO und KI-Verordnung

  • Die KI-Verordnung ergänzt und erweitert die DS-GVO in Bereichen, in denen KI verwendet wird. Datenschutzberater müssen verstehen, wie diese beiden Regulierungen zusammenarbeiten und wie sie in den spezifischen Unternehmensprozessen integriert werden können.
  • Dies bedeutet, dass sie Überwachungskonzepte und Datenschutz-Impact-Assessments (DPIA) auch im Kontext der KI-Verordnung berücksichtigen müssen. Dabei müssen potenzielle Risiken für die Privatsphäre und den Datenschutz, die durch KI entstehen, in den gesamten Datenschutzprozess integriert werden.

Vermeidung von Strafen und Sanktionen

  • Der Verstoß gegen die KI-Verordnung kann ähnlich wie bei der DS-GVO zu hohen Geldstrafen führen. Für hochriskante KI-Systeme, die nicht den regulatorischen Anforderungen entsprechen, drohen Strafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Datenschutzberater und Auditoren müssen Unternehmen dabei unterstützen, Compliance-Risiken zu minimieren, um finanzielle Schäden und Reputationsverluste zu vermeiden.

Verantwortung für ethische KI und Diskriminierungsfreiheit

  • Ein weiteres zentrales Thema der KI-Verordnung ist die Vermeidung von Diskriminierung und Verzerrungen durch KI-Systeme. KI kann aufgrund fehlerhafter Trainingsdaten oder unzureichender Programmierung diskriminierende Ergebnisse erzeugen.
  • Datenschutzberater müssen sicherstellen, dass die eingesetzten KI-Systeme so konzipiert sind, dass sie keine versteckten Verzerrungen oder Diskriminierungen auf Basis sensibler Daten wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder Religion enthalten.
  • Auditoren sollten ethische Richtlinien und Maßnahmen zur Sicherstellung der Nichtdiskriminierung überprüfen und bewerten, wie gut diese in den KI-Systemen implementiert wurden.

 

Fazit:

Datenschutzberater, Datenschutzbeauftragten und Datenschutzauditoren müssen sich aus meiner Sicht mit der KI-Verordnung befassen, da KI-Systeme tiefgreifende Auswirkungen auf den Schutz von personenbezogenen Daten, die Grundrechte sowie die DS-GVO-Compliance haben. Sie müssen sicherstellen, dass KI-Systeme sowohl die Anforderungen der DS-GVO als auch der KI-Verordnung erfüllen, um Risiken zu minimieren und Sanktionen zu vermeiden. Zudem haben sie eine wichtige Rolle bei der Überwachung, Bewertung und Sicherstellung der ethischen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI).

 

 

Erstellt: 19. September 2024

KI-Vo – Was zu tun ist

Die KI-Verordnung differenziert nicht nach Unternehmensgröße, sondern richtet sich nach dem Einsatz und den potenziellen Risiken der eingesetzten KI-Systeme.

Die Anforderungen der KI-Verordnung gelten alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Dies bedeutet, dass auch kleine Unternehmer und Betreiber von KI-Systemen alle Pflichten erfüllen müssen – von der Risikobewertung über die Dokumentation und Schulung bis hin zur Sicherstellung der Transparenz und Fairness der eingesetzte KI-Systeme.

Verantwortliche und Entscheider für den Einsatz von KI-Systeme müssen dabei nicht nur die KI-Verordnung, sondern auch die Datenschutz-Grundverordnung beachten.

DS-GVO Compliance beginnt mit einem Gespräch

Franz Tertsch B.A.
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